Europäische Technologie- und Sozialinnovationsfabrik (RIA)

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Programm der Europäischen Technologie- und Sozialinnovationsfabrik, unter Horizont Europa, befähigt Unternehmen und Gesellschaft zur Zusammenarbeit an innovativen Lösungen. Diese Initiative fördert die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit in europäischen Industrien durch die Integration technologischer und sozialer Fortschritte. Ziel ist es, neue Märkte und Geschäftsmodelle durch inklusives Unternehmertum zu generieren und Schwachstellen in wichtigen Wertschöpfungsketten strategisch anzugehen.

Wer wird gefördert

Das Programm der Europäischen Technologie- und Sozialinnovationsfabrik (RIA) ist darauf ausgelegt, eine vielfältige Palette von Organisationen und Einzelpersonen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu fördern. Das Hauptziel ist die Stärkung europäischer Industrien durch eine Kombination aus technologischer und sozialer Innovation, wodurch Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit gefördert werden. Das Programm strebt danach, ein inklusives Umfeld für Unternehmertum zu schaffen, das positive soziale Auswirkungen hat und neue Marktchancen erschließt.

Was wird gefördert

Dieses Programm unterstützt Projekte, die darauf abzielen, die industrielle Führung und Widerstandsfähigkeit in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten durch die Förderung technologischer und sozialer Innovation zu verbessern. Es befasst sich mit kritischen Bereichen wie Rohstoffen, fortschrittlichen Materialien, Kreislauf-Wertschöpfungsketten und der digitalen Transformation von Unternehmen, insbesondere von KMU und Start-ups. Alle geförderten Aktivitäten müssen den Prinzipien der Nachhaltigkeit entsprechen und zu den umfassenderen Umweltzielen der EU beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Europäische Technologie- und Sozialinnovationsfabrik (RIA) bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einem beträchtlichen indikativem Budget für das Thema. Diese Förderung ist darauf ausgelegt, innovative Ideen zu marktreifen Lösungen voranzutreiben, wobei ein Schwerpunkt auf bedeutenden direkten finanziellen Auszeichnungen für vielversprechende Beiträge liegt.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller der Europäischen Technologie- und Sozialinnovationsfabrik (RIA) müssen in verschiedenen Phasen, von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung, strenge Bedingungen und Anforderungen einhalten. Dazu gehören spezifische Förderkriterien, obligatorische Konsortialstrukturen und die Einhaltung finanzieller und ethischer Prinzipien. Schlüsselregeln gewährleisten eine ordnungsgemäße Governance, wirkungsvolle Ergebnisse und eine strategische Ausrichtung an den EU-Prioritäten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Europäische Technologie- und Sozialinnovationsfabrik (RIA) folgt einem einstufigen Einreichungsverfahren. Anträge werden auf der Grundlage definierter Vergabekriterien bewertet, wobei die Bewertungsergebnisse den Antragstellern mitgeteilt werden. Anschließend werden Zuschussvereinbarungen für erfolgreiche Vorschläge vorbereitet, die zur öffentlichen Bekanntgabe der ausgewählten Projekte führen.

Rechtsgrundlage

Das Programm der Europäischen Technologie- und Sozialinnovationsfabrik (RIA) ist grundlegend im umfassenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen von Horizont Europa verankert. Sein Betrieb wird durch spezifische Arbeitsprogramme und allgemeine Anhänge geregelt, wodurch die Einhaltung breiterer EU-Finanzvorschriften und Leitlinien für die Zuschussverwaltung gewährleistet ist.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 € (für das Thema). Innerhalb von Projekten werden ausgewählten Ideen ca. 100.000 € zugesprochen.

Förderbudget

Förderbudget:

Das indikative Budget für das Thema HORIZON-CL4-2021-RESILIENCE-01-31 beträgt 5.000.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

23.09.2021

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder. Nicht-EU-/nicht-assoziierte Länder können ebenfalls förderfähig sein, wenn spezifische Bestimmungen gemäß Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Horizon Europe Arbeitsprogramms getroffen werden.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Zivilgesellschaft, Start-ups, KMU, Mid-Caps, Großunternehmen, Hochschulen, öffentliche Behörden, Philanthropen, Impact-Finanzierer, soziale Innovatoren, soziale Unternehmer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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