Eurocluster für Europas Erholung
Die Initiative „Eurocluster für Europas Erholung“ zielt darauf ab, die Resilienz der industriellen Ökosysteme der EU zu stärken und deren grüne und digitale Transformation zu beschleunigen. Dieses Programm unterstützt Gemeinsame Cluster-Initiativen (Eurocluster) in ihren Bemühungen, Innovationen zu fördern, die strategische Autonomie bei kritischen Lieferungen zu verbessern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu globalen Märkten zu erleichtern sowie die Fähigkeiten ihrer Arbeitskräfte zu verbessern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller und legt die Arten von Organisationen dar, die sich bewerben können, den geografischen Geltungsbereich des Programms sowie seine übergeordneten strategischen Ziele zur Stärkung der europäischen Industrielandschaft. Das Programm richtet sich primär an Konsortien von Clusterorganisationen und anderen Einrichtungen, die sich der Förderung grüner und digitaler Übergänge verschrieben haben.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt den Umfang der förderfähigen Aktivitäten und Themenbereiche und konzentriert sich darauf, wie Projekte zur grünen und digitalen Transformation industrieller Ökosysteme beitragen und KMU unterstützen sollen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Besonderheiten des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Fördersätze und der erwarteten Projektlaufzeit.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Kriterien, die Antragsteller und geförderte Konsortien während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“ einhalten müssen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über den Antragsprozess für „Eurocluster für Europas Erholung“, von den Einreichungsrichtlinien bis zum Auswahlmechanismus, um potenziellen Antragstellern Klarheit zu verschaffen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt skizziert den grundlegenden Rechtsrahmen, der das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ regelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 60.000 € pro Drittpartei (KMU)
Förderbudget:
Gesamtbudget: 42,000,000 €. Jahresbudget: 14,000,000 € (2021), 9,000,000 € (2022), 16,000,000 € (2023), 3,000,000 € (2024).
Einsendeschluss:
07.12.2021
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Innovation und KMU (EISMEA)
Website: