Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ zielt darauf ab, europäische industrielle Ökosysteme und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Förderung von Resilienz und die Beschleunigung grüner und digitaler Transformationen zu stärken. Diese Initiative finanziert sektorübergreifende, interdisziplinäre und transeuropäische Eurocluster, um Europas Erholungsbemühungen voranzutreiben. Ein erheblicher Teil der Fördermittel wird direkt an KMU weitergeleitet, um deren transformative Projekte zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt enthält umfassende Details zu den Förderkriterien, darunter wer sich bewerben kann, der geografische Geltungsbereich des Programms und seine Kernziele zur Förderung der Erholung Europas und der industriellen Resilienz.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“ förderfähig sind. Er erläutert auch die förderfähigen Kosten und die typische Entwicklungsphase der unterstützten Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt den finanziellen Rahmen des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“, einschließlich der verfügbaren Arten der finanziellen Unterstützung, der spezifischen Förderbeträge und -sätze sowie der voraussichtlichen Dauer der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der gesamten Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er umfasst verschiedene Bestimmungen, einschließlich Konsortiumsanforderungen und finanzielle Richtlinien.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“, vom Einreichungsprozess über die Evaluierung und Vergabe bis hin zu wichtigen Zeitplänen und Berichtspflichten.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beschreibt die maßgeblichen Dokumente und rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ untermauern und regeln und dessen Mandat und operative Richtlinien festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 € pro Drittpartei (KMU)

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 42.000.000 € (14.000.000 € im Jahr 2021, 9.000.000 € im Jahr 2022, 16.000.000 € im Jahr 2023, 3.000.000 € im Jahr 2024)

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Kaskadenfinanzierung

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten), Island, Liechtenstein, Norwegen und Drittländer mit laufenden SMP-Assoziierungsabkommen-Verhandlungen (Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina), falls das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Tourismus, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und für KMU (EISMEA)

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