Eurocluster für Europas Erholung
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ zielt darauf ab, europäische industrielle Ökosysteme und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Förderung von Resilienz und die Beschleunigung grüner und digitaler Transformationen zu stärken. Diese Initiative finanziert sektorübergreifende, interdisziplinäre und transeuropäische Eurocluster, um Europas Erholungsbemühungen voranzutreiben. Ein erheblicher Teil der Fördermittel wird direkt an KMU weitergeleitet, um deren transformative Projekte zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt enthält umfassende Details zu den Förderkriterien, darunter wer sich bewerben kann, der geografische Geltungsbereich des Programms und seine Kernziele zur Förderung der Erholung Europas und der industriellen Resilienz.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“ förderfähig sind. Er erläutert auch die förderfähigen Kosten und die typische Entwicklungsphase der unterstützten Projekte.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt den finanziellen Rahmen des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“, einschließlich der verfügbaren Arten der finanziellen Unterstützung, der spezifischen Förderbeträge und -sätze sowie der voraussichtlichen Dauer der geförderten Projekte.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der gesamten Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er umfasst verschiedene Bestimmungen, einschließlich Konsortiumsanforderungen und finanzielle Richtlinien.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte des Programms „Eurocluster für Europas Erholung“, vom Einreichungsprozess über die Evaluierung und Vergabe bis hin zu wichtigen Zeitplänen und Berichtspflichten.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die maßgeblichen Dokumente und rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ untermauern und regeln und dessen Mandat und operative Richtlinien festlegen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 € pro Drittpartei (KMU)
Förderbudget:
Gesamtbudget: 42.000.000 € (14.000.000 € im Jahr 2021, 9.000.000 € im Jahr 2022, 16.000.000 € im Jahr 2023, 3.000.000 € im Jahr 2024)
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten), Island, Liechtenstein, Norwegen und Drittländer mit laufenden SMP-Assoziierungsabkommen-Verhandlungen (Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina), falls das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung in Kraft tritt.
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
KMU
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und für KMU (EISMEA)
Website: