Eurocluster für Europas Erholung
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ ist ein wettbewerbsorientierter Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) und des COSME-Pfeilers. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit sowie die grüne und digitale Transformation der industriellen Ökosysteme der EU durch gemeinsame Clusterinitiativen zu fördern. Es unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Clusterorganisationen und anderen Einrichtungen bei der Umsetzung strategischer Maßnahmen und der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für KMU, wodurch die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt wird.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, die geografischen Regionen, die vom Programm abgedeckt werden, und seine übergeordneten Ziele. Das Programm zielt auf gemeinsame Anstrengungen verschiedener Organisationen ab, um eine widerstandsfähige und wettbewerbsfähige europäische Industrielandschaft zu fördern, mit einem starken Fokus auf die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die förderfähig sind, sowie Details zu abgedeckten und ausgeschlossenen Kosten und der typischen Entwicklungsphase unterstützter Projekte. Das Programm legt den Schwerpunkt auf Initiativen, die die Widerstandsfähigkeit sowie digitale und grüne Übergänge in verschiedenen industriellen Ökosystemen vorantreiben.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt spezifiziert die Art der finanziellen Unterstützung, die im Rahmen des Eurocluster-Programms verfügbar ist, und beschreibt das Förderinstrument, die zugewiesenen Beträge und die typischen Projektlaufzeiten. Das Programm bietet eine erhebliche finanzielle Hebelwirkung, insbesondere für KMU.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt umreißt die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen für Anträge, Konsortialbildung, finanzielle Aspekte und andere entscheidende Bestimmungen für Teilnehmer am Eurocluster-Programm. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist für die Förderfähigkeit und eine erfolgreiche Projektumsetzung von größter Bedeutung.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Erstellung und Einreichung ihrer Vorschläge und beschreibt die Bewertungs- und Auswahlmechanismen sowie die Identifizierung erfolgreicher Antragsteller.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und maßgeblichen Dokumente, die das Förderprogramm „Eurocluster für Europas Erholung“ untermauern, seine Legitimität gewährleisten und seinen operativen Rahmen leiten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Förderbudget:
Gesamtbudget von 42.000.000 €; jährliche Zuweisungen umfassen 14.000.000 € im Jahr 2021, 9.000.000 € im Jahr 2022, 16.000.000 € im Jahr 2023 und 3.000.000 € im Jahr 2024.
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen. Eine weitere Teilnahme von Ländern wie Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei und Bosnien und Herzegowina ist bei Inkrafttreten ihrer SMP-Assoziierungsabkommen möglich. Das Programm fördert speziell die Beteiligung weniger entwickelter EU-Regionen und strebt eine regionsübergreifende Wirkung über die Länder der Partner hinaus an.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen, Konsumgüterindustrie, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
KMU, Clusterorganisationen und Cluster-Netzwerke in verschiedenen industriellen Ökosystemen.
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)
Website: