Innovationsbeschaffungsinitiative (einschließlich Umsetzung) Kategorie
Die Europäischen Innovationsbeschaffungspreise 2025 würdigen und feiern herausragende Praktiken im Bereich der Innovationsbeschaffung in ganz Europa. Dieser Preis zielt darauf ab, die Einführung von Innovationsbeschaffungen zu stimulieren, die Bemühungen öffentlicher und privater Beschaffer anzuerkennen und eine kollaborative europäische Gemeinschaft von Käufern zu fördern. Er unterstützt den Übergang zu einer nachhaltigen, Netto-Null-Wirtschaft und erleichtert innovativen KMU und Start-ups den Marktzugang.
Wer wird gefördert
Dieses Programm unterstützt öffentliche und private Beschaffer, Einzelpersonen und juristische Personen in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizon Europe assoziierten Ländern. Das primäre Ziel ist es, die Innovationsbeschaffung als Instrument für Wirtschaftswachstum, gesellschaftlichen Fortschritt und ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf dem Übergang zu Netto-Null liegt.
Was wird gefördert
Der Preis konzentriert sich auf Innovationsbeschaffungsinitiativen, einschließlich der Implementierung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen und der Bereitstellung innovativer Lösungen, mit einem starken Schwerpunkt auf Beiträgen zu einer Netto-Null-Wirtschaft. Ziel ist es, Praktiken anzuerkennen, die Europas grüne und digitale Transformation vorantreiben.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet finanzielle Anerkennung in Form von Preisen zur Würdigung von Erfolgen in der Innovationsbeschaffung, mit spezifischen Geldpreisen für Gewinner und Zweitplatzierte in jeder Kategorie.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen strenge Förderkriterien in Bezug auf ihre Gründung, den Zeitpunkt und Ort ihrer Beschaffungsinitiativen sowie frühere EU-Preiserhaltungen erfüllen. Anträge müssen spezifische Seitenbegrenzungen einhalten und einen obligatorischen Anhang enthalten. Die Bewertungskriterien umfassen Transformation, Aufnahme, Zusammenarbeit, KMU-/Start-up-Zugang und gesellschaftliche Wirkung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst eine einstufige Einreichung bis zu einer festen Frist, gefolgt von einer formellen Bewertung durch eine Jury. Eine Vorauswahlphase kann je nach Anzahl der Anträge stattfinden, und die in die engere Wahl gezogenen Antragsteller werden zu einer Anhörung eingeladen.
Rechtsgrundlage
Das Programm ist rechtlich in seinen spezifischen Regeln des Wettbewerbs, dem Arbeitsprogramm des Europäischen Innovationsrates und den breiteren Horizon Europe-Bestimmungen verankert, um seine operative Integrität und Ausrichtung an der EU-Politik zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
75.000 €
Förderbudget:
300.000 €
Vergabekanal:
Preise und Wettbewerbe
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (einschließlich ÜLG), assoziierte Länder zu Horizon Europe
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission, Europäischer Innovationsrat (EIC)
Verwaltet von:
Europäischer Innovationsrat (EIC)
Website: