Europäische Hochschulen - Gemeinschaft der Praxis

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Initiative „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“, Teil des Erasmus+-Programms, zielt darauf ab, eine tiefgreifende institutionelle Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen zu fördern. Sie strebt die Etablierung einer Praxisgemeinschaft für Allianzen Europäischer Hochschulen an, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und zu den Zielen des Europäischen Bildungsraums in Bezug auf Qualität, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit in der Hochschulbildung beizutragen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt umreißt die Begünstigten und strategischen Ziele des Programms „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“ und beschreibt, wer für eine Förderung infrage kommt, den geografischen Geltungsbereich der Aktivitäten und die übergeordneten Ziele, die es im europäischen Hochschulraum erreichen soll.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die vom Programm „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“ unterstützt werden, wobei der Fokus auf den strategischen Bereichen liegt, in die Fördermittel gelenkt werden.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den finanziellen Aspekten des Programms „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“, detailliert die Art der angebotenen finanziellen Unterstützung und das zugewiesene Budget.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte im Rahmen des Programms „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“, einschließlich Antragsbedingungen, Kooperationsregeln und anderer wichtiger Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt durch den Antragsverfahren für das Programm „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“, von der Einreichung bis zur Bewertung und Auswahl der Vorschläge.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt detailliert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Europäische Hochschulen – Gemeinschaft der Praxis“ regeln, seine Legitimität gewährleisten und seinen operativen Rahmen leiten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

1.500.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und assoziierte Länder, einschließlich Albanien, Bosnien und Herzegowina, Zypern, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Rumänien, Serbien, Spanien und der Ukraine.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschuleinrichtungen, Studierende, Forschende und die Gesellschaft insgesamt durch verbesserte Bildung, Forschung und Innovation.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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