Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Schleswig-Holstein zur Fachkräftegewinnung fördert gezielt Maßnahmen zur Sicherung und Bindung von qualifiziertem Personal in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Es bietet Kindertageseinrichtungen finanzielle Unterstützung für die praxisintegrierte Erzieherausbildung, Ressourcen für die Praxisanleitung sowie Qualifizierungsmaßnahmen nach der PQVO. Ziel ist es, den Fachkräftebedarf landesweit zu decken und die Bildungsqualität in Kitas zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Landesprogramm zur Fachkräftegewinnung in Schleswig-Holstein unterstützt öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie freie Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Anwerbung und Bindung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Ziel ist es, landesweit Anreize zu schaffen, um den Bedarf an qualifiziertem Personal in Kindertagesstätten zu decken und die Bildungsqualität zu sichern.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen zur Personalentwicklung und Qualifizierung im Bereich der frühkindlichen Bildung. Dies umfasst die Unterstützung der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, die Bereitstellung von Ressourcen für die Praxisanleitung sowie spezifische Qualifizierungsmaßnahmen gemäß der Personalqualifikationsverordnung.

Art und Umfang der Förderung

Das Landesprogramm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung, deren Höhe sich nach pauschalen Sätzen für die jeweiligen Förderbereiche bemisst. Die Dauer der Förderung ist an die spezifischen Maßnahmen gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen die Antragsberechtigten spezifische Bedingungen erfüllen, die unter anderem die Qualifikation des Personals, die Kooperationsvereinbarungen und die Ausgestaltung der Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen betreffen. Zudem ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachzuweisen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und erfordert die Nutzung bereitgestellter Formulare. Die örtlichen Träger der Jugendhilfe sammeln Interessenbekundungen und stellen dann einen gebündelten Rahmenantrag beim zuständigen Ministerium. Für bestimmte Förderbereiche gibt es feste jährliche Fristen, für andere eine laufende Antragstellung.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet eine spezifische Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. Diese Richtlinie leitet ihre Legitimation aus der Landeshaushaltsordnung und dem Sozialgesetzbuch ab und wird durch weitere landesspezifische Verordnungen ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Praxisintegrierte Ausbildung: pauschal 400,00 € je Monat pro Schülerin/Schüler. Anleitungsfreistellung: pauschal 25,00 € je Woche pro Schülerin/Schüler. Qualifizierung nach PQVO: pauschal 500,00 € je Monat für max. 6 Monate.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03. jedes Jahres (PiA/Anleitungsfreistellung); laufend (PQVO-Qualifizierung)

Offen bis

Offen bis:

31.08.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Frühkindliche Bildung und Betreuung, Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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