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Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern bietet Familien mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung für gemeinsame Erholungsurlaube in anerkannten Familienferienstätten und für die Teilnahme an Eltern- und Familienbildungsangeboten am Wochenende. Ziel ist es, Familienzusammenhalt und Erziehungskompetenzen zu stärken.

Wer wird gefördert

Der Freistaat Bayern unterstützt Familien mit geringem Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, bei der Finanzierung von gemeinsamen Erholungsurlauben und Elternbildungsangeboten. Ziel ist die Stärkung des Familienzusammenhalts und der Erziehungskompetenz.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt zwei Hauptbereiche: Erholungsurlaube in anerkannten Familienferienstätten und spezifische Eltern- und Familienbildungsangebote am Wochenende. Dabei werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bildungseinheiten abgedeckt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung, wobei die Höhe von der Art der Maßnahme und der Anzahl der teilnehmenden Personen abhängt. Ein Eigenanteil der Familie ist vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen bestimmte rechtliche, administrative und finanzielle Bedingungen erfüllt sein, darunter Einkommensgrenzen, Wohnsitz in Bayern und die Einhaltung von Meldefristen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über das Zentrum Bayern Familie und Soziales und umfasst die Online- oder postalische Einreichung von Anträgen mit Einkommensnachweisen, die Prüfung durch die Behörde und die anschließende Auszahlung der bewilligten Mittel nach Nachweis der Maßnahme.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, ergänzt durch haushaltsrechtliche Bestimmungen und spezifische Sozialgesetzbücher.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 19,50 € pro Tag für Erwachsene und Kinder; bis zu 25,50 € pro Tag für Kinder mit Behinderung (maximal 90% der Ausgaben für Familienurlaub). Für Familienbildung bis zu 30,50 € pro Erwachsenen und 27,00 € pro Kind pro Tag.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Familien mit geringem Einkommen, Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Großeltern, werdende Mütter und Väter.

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Verwaltet von: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Zusätzliche Partner: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege

Website: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)