Förderung der Familienerholung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz bietet mit der Förderung der Familienerholung einen Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen oder besonderen Belastungen an. Ziel ist es, ihnen einen familiengerechten Urlaub in ausgewählten Einrichtungen zu ermöglichen. Dies fördert den Zusammenhalt und die Erholung der gesamten Familie.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung der Familienerholung in Rheinland-Pfalz richtet sich an Familien mit Hauptwohnsitz im Bundesland, die über ein geringes Einkommen verfügen oder besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Ziel ist es, diesen Familien einen familiengerechten Urlaub zu ermöglichen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft zu stärken.

Was wird gefördert

Im Rahmen der Förderung der Familienerholung werden Aufenthalte in spezifisch ausgewählten und familiengeeigneten Einrichtungen unterstützt. Dies umfasst Zuschüsse für die Familien selbst sowie für pädagogische Helfer, die in diesen Einrichtungen eingesetzt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Anzahl der Kinder, eventuellen Behinderungen und dem Familieneinkommen richtet. Die Aufenthalte sind auf eine bestimmte Dauer begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller und Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Einkommensnachweise, spezifische Anforderungen an die Unterkünfte sowie formale Vorgaben für die Antragstellung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung der Familienerholung ist mehrstufig und beinhaltet die Einreichung von Formularen über die Einrichtungen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Familienerholung basiert auf spezifischen Verwaltungsvorschriften und bindet an übergeordnete Sozialgesetzbücher an, die den rechtlichen Rahmen für die Unterstützung von Familien definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25,00 EUR pro Kind oder 30,00 EUR für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag (plus ggf. 10,00 EUR pro Elternteil und Tag)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Familien mit Kindern, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien mit besonderen Belastungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz

Verwaltet von:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt

Zusätzliche Partner:

Deutsches Jugendherbergswerk – Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., Staatliche Lehr- und Versuchs-(Forschungs-)anstalten für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau in Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgemeinschaft „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz/Saarland“, Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftung Bahn-Sozialwerk, Verein ErholungsWerk Post Postbank Telekom, Bundeswehr Sozialwerk

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