Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien sowie Familienurlaube für gering verdienende oder kinderreiche Familien. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und den familiären Zusammenhalt zu stärken. Jugendämter und der Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. können hierfür Zuschüsse beantragen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Die Förderung richtet sich primär an Jugendämter und den Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V., die Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Familienurlaube für finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien organisieren oder unterstützen. Die Maßnahmen müssen Kindern und Familien mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein zugutekommen, um soziale Teilhabe und Erholung zu ermöglichen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Das Programm unterstützt Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Familienurlaube, die auf die Förderung sozialer Teilhabe und familiären Zusammenhalts abzielen. Die Förderung umfasst notwendige Ausgaben wie Honorare, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung, wobei bestimmte Wertgrenzen für Gegenstände zu beachten sind. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf Freizeit- und Erholungsaktivitäten.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Für Ferienwerksmaßnahmen gibt es einen Tagessatz pro Kind und Betreuungskraft, während Familienurlaube einen Tagessatz pro Familienmitglied und Reisetag erhalten, begrenzt auf 65 Prozent der Gesamtausgaben. Das Gesamtbudget für 2023-2025 beträgt 450.000,00 EUR, verteilt nach einem festen Schlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

Bedingungen und Anforderungen für die Förderung

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und administrative Bedingungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu gehören die finanzielle Beteiligung des örtlichen Trägers und der Familien, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung spezifischer Vorgaben zur Maßnahmen- und Urlaubsgestaltung. Der Hauptwohnsitz der Begünstigten in Schleswig-Holstein ist eine Kernvoraussetzung.

Antragsverfahren: Ablauf und Fristen

Der Antragsprozess beginnt mit der jährlichen Einreichung durch die Jugendämter beim Landesjugendamt. Familien stellen ihre Anträge für Familienurlaube direkt bei den zuständigen Jugendämtern. Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in Raten. Wichtige Fristen für Anträge und Verwendungsnachweise sind zu beachten.

Rechtsgrundlagen der Förderung

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein, die die rechtliche Grundlage für die Unterstützung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Familienurlaube bildet. Diese Richtlinie ist im Einklang mit weiteren relevanten Sozialgesetzbüchern und Landesvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 12,00 EUR pro Tag und Jugendferienwerkskind/Betreuungskraft; bis zu 18,00 EUR pro Familienmitglied und Reisetag für Familienurlaube (max. 65% der Gesamtausgaben).

Förderbudget

Förderbudget:

450.000,00 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.01.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung – Landesjugendamt

Zusätzliche Partner:

Örtlicher Träger der Maßnahme, jeweilige Kommune

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