Filme in Bewegung
Das Förderprogramm 'Filme in Bewegung' zielt darauf ab, die europäische Filmlandschaft zu beleben, indem es die breitere Verbreitung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme fördert. Es unterstützt gezielt Vertriebsagenten und Kinoverleiher dabei, strategisch in die Bewerbung und den Vertrieb dieser Filme zu investieren, um letztlich deren Zuschauerreichweite in ganz Europa zu erhöhen und ihre Wettbewerbsposition auf dem globalen Markt zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm 'Filme in Bewegung' zielt darauf ab, die breitere Verbreitung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme in ganz Europa zu fördern. Es unterstützt Vertriebsagenten und Kinoverleiher dabei, die Bewerbung und Reichweite dieser Filme zu verbessern, was zu einer erhöhten Zuschauerbindung und Marktwettbewerbsfähigkeit im europäischen Filmsektor beiträgt.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert gezielt Kampagnen für den paneuropäischen Kino- und/oder Online-Vertrieb förderfähiger europäischer Filme. Der Fokus liegt auf der Erweiterung der Zuschauerreichweite und der Verbesserung der Marktposition des nicht-nationalen europäischen Kinos, mit besonderem Augenmerk auf Vielfalt und Inklusion.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm 'Filme in Bewegung' bietet Finanzhilfen mit einem Gesamtbudget von 11.000.000 EUR. Einzelne Zuschüsse können bis zu 440.000 EUR betragen und sind darauf ausgelegt, umfassende paneuropäische Vertriebskampagnen für förderfähige europäische Filme zu unterstützen.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die wesentlichen Bedingungen für das Programm 'Filme in Bewegung' beziehen sich hauptsächlich auf die detaillierten Anforderungen, die im offiziellen Aufrufdokument dargelegt sind. Diese umfassen spezifische Zulassungs- und Förderfähigkeitskriterien für Antragsteller sowie Richtlinien für die Evaluierung und die Zuschussvereinbarungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für 'Filme in Bewegung' umfasste eine einstufige Einreichung, wobei Vorschläge bis zum 24. August 2021 angenommen wurden. Die Evaluierungsergebnisse wurden bis Dezember 2021 mitgeteilt, was zu Zuschussvereinbarungen bis Februar 2022 führte.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm 'Filme in Bewegung' operiert im Rahmen des umfassenderen Programms Kreatives Europa (CREA), insbesondere innerhalb des Förderzeitraums 2021-2027. Seine Rechtsgrundlage und detaillierten operativen Richtlinien sind im offiziellen Aufrufdokument und im Muster-Zuschussvertrag für Mono-/Mehrfachbegünstigte festgelegt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
440.000 €
Förderbudget:
11.000.000 €
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Länder der Europäischen Union und Länder, die am Programm Kreatives Europa teilnehmen.
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: