Filme in Bewegung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm 'Filme in Bewegung' zielt darauf ab, die europäische Filmlandschaft zu beleben, indem es die breitere Verbreitung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme fördert. Es unterstützt gezielt Vertriebsagenten und Kinoverleiher dabei, strategisch in die Bewerbung und den Vertrieb dieser Filme zu investieren, um letztlich deren Zuschauerreichweite in ganz Europa zu erhöhen und ihre Wettbewerbsposition auf dem globalen Markt zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm 'Filme in Bewegung' zielt darauf ab, die breitere Verbreitung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme in ganz Europa zu fördern. Es unterstützt Vertriebsagenten und Kinoverleiher dabei, die Bewerbung und Reichweite dieser Filme zu verbessern, was zu einer erhöhten Zuschauerbindung und Marktwettbewerbsfähigkeit im europäischen Filmsektor beiträgt.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert gezielt Kampagnen für den paneuropäischen Kino- und/oder Online-Vertrieb förderfähiger europäischer Filme. Der Fokus liegt auf der Erweiterung der Zuschauerreichweite und der Verbesserung der Marktposition des nicht-nationalen europäischen Kinos, mit besonderem Augenmerk auf Vielfalt und Inklusion.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm 'Filme in Bewegung' bietet Finanzhilfen mit einem Gesamtbudget von 11.000.000 EUR. Einzelne Zuschüsse können bis zu 440.000 EUR betragen und sind darauf ausgelegt, umfassende paneuropäische Vertriebskampagnen für förderfähige europäische Filme zu unterstützen.

Bedingungen und Voraussetzungen

Die wesentlichen Bedingungen für das Programm 'Filme in Bewegung' beziehen sich hauptsächlich auf die detaillierten Anforderungen, die im offiziellen Aufrufdokument dargelegt sind. Diese umfassen spezifische Zulassungs- und Förderfähigkeitskriterien für Antragsteller sowie Richtlinien für die Evaluierung und die Zuschussvereinbarungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für 'Filme in Bewegung' umfasste eine einstufige Einreichung, wobei Vorschläge bis zum 24. August 2021 angenommen wurden. Die Evaluierungsergebnisse wurden bis Dezember 2021 mitgeteilt, was zu Zuschussvereinbarungen bis Februar 2022 führte.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm 'Filme in Bewegung' operiert im Rahmen des umfassenderen Programms Kreatives Europa (CREA), insbesondere innerhalb des Förderzeitraums 2021-2027. Seine Rechtsgrundlage und detaillierten operativen Richtlinien sind im offiziellen Aufrufdokument und im Muster-Zuschussvertrag für Mono-/Mehrfachbegünstigte festgelegt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

440.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

11.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Länder der Europäischen Union und Länder, die am Programm Kreatives Europa teilnehmen.

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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