Filme in Bewegung

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Filme in Bewegung“ im Rahmen des Programms Kreatives Europa (CREA) zielt darauf ab, die breitere Verbreitung neuer nicht-nationaler europäischer Filme zu fördern. Es ermutigt Verkaufsagenten und Kinoverleiher, in Promotion- und Vertriebsstrategien zu investieren. Diese Initiative soll die Wettbewerbsposition europäischer Filme auf dem globalen Markt stärken und ihre Reichweite beim Publikum erweitern.

Wer wird von Filme in Bewegung gefördert

Das Förderprogramm „Filme in Bewegung“ richtet sich an Verkaufsagenten und Kinoverleiher innerhalb der europäischen Filmbranche, um eine breitere Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme zu erreichen. Das Hauptziel ist die Förderung der Entwicklung paneuropäischer Vertriebsstrategien, wodurch Investitionen in Promotion- und Vertriebsmaßnahmen auf dem gesamten Kontinent gesteigert werden.

Was wird von Filme in Bewegung gefördert

Dieses Programm fördert spezifisch Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Promotion nicht-nationaler europäischer Filme, mit dem Ziel, diese über verschiedene Kanäle einem breiteren Publikum in ganz Europa zugänglich zu machen. Es konzentriert sich auf die späteren Phasen der Filmentwicklung, von der Markteinführung bis zur Kommerzialisierung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Filme in Bewegung“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, wobei ein erhebliches Gesamtbudget für die Ausschreibung bereitgestellt wurde. Spezifische Details zur Projektlaufzeit und den Fördersätzen sind im umfassenden Ausschreibungsdokument dargelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller des Programms „Filme in Bewegung“ müssen spezifische administrative und operative Bedingungen einhalten, einschließlich Richtlinien für die Zusammenarbeit und umfassendere politische Überlegungen wie Nachhaltigkeit und Vielfalt. Detaillierte Kriterien sind im Ausschreibungsdokument dargelegt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Filme in Bewegung“ umfasste ein Einreichungsverfahren mit mehreren Stichtagen, spezifischen Fristen für die Einreichung von Vorschlägen und anschließenden Evaluierungszeiträumen. Das Auswahlverfahren basiert auf vordefinierten Vergabekriterien, die im offiziellen Ausschreibungsdokument detailliert sind.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Filme in Bewegung“ agiert unter dem Dach des Programms Kreatives Europa und wird durch eine Reihe offizieller Dokumente geregelt. Diese bieten den rechtlichen Rahmen und detaillierte operative Richtlinien für die Ausschreibung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

16,000,000 EUR

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (Länder, die im Rahmen des Programms Kreatives Europa förderfähig sind)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Filmbranche

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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