Filme in Bewegung

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Aktion 'Filme in Bewegung' wurde ins Leben gerufen, um die breitere Verbreitung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme zu fördern. Sie unterstützte Verkaufsagenten und Kinoverleiher, indem sie deren Investitionen in die Promotion und angemessene Vertriebsanstrengungen anregte. Ziel des Programms war es, die Zuschauerreichweite zu erweitern und die Wettbewerbsposition europäischer Filme auf dem Weltmarkt zu stärken.

Wer wird für den europäischen Filmvertrieb gefördert

Das Programm „Filme in Bewegung“ richtete sich speziell an Verkaufsagenten und Kinoverleiher in der gesamten Europäischen Union. Sein Hauptziel war es, die breitere Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme zu fördern, um das Wachstum im audiovisuellen Sektor zu stärken und die kulturelle Vielfalt innerhalb der EU zu unterstützen.

Was wird im Filmvertrieb gefördert

„Filme in Bewegung“ konzentrierte sich auf die Finanzierung von Vertriebskampagnen für europäische Filme, wobei hauptsächlich Aktivitäten innerhalb der Kreativ- und audiovisuellen Industrien unterstützt wurden. Ziel des Programms war es, die Marktpräsenz von Filmen zu stärken, die ihre Produktionsphase bereits abgeschlossen hatten und bereit für die Zuschauerbindung waren.

Art und Umfang der europäischen Filmförderung

Das Programm „Filme in Bewegung“ bot finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, mit einem beträchtlichen Gesamtbudget zur Unterstützung der Vertriebsanstrengungen in ganz Europa.

Bedingungen und Anforderungen für Filmprojekte

Antragsteller für „Filme in Bewegung“ mussten sich an spezifische Förderungs- und administrative Bedingungen halten, die in der Ausschreibungsdokumentation dargelegt waren. Obwohl Konsortien optional waren, wurde großer Wert auf die Förderung von Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichgewicht und Diversität gelegt.

Antragsverfahren für Filmvertriebszuschüsse

Das Antragsverfahren für „Filme in Bewegung“ umfasste die Erstellung von Vorschlägen gemäß Standardvorlagen und die Einhaltung spezifischer Fristen. Der Bewertungs- und Auswahlprozess war in der offiziellen Ausschreibungsdokumentation dargelegt.

Rechtsgrundlage von Filme in Bewegung

Das Programm „Filme in Bewegung“ wurde im Rahmen des umfassenderen Programms „Kreatives Europa“ ins Leben gerufen, wobei seine Operationen durch spezifische Rechtsdokumente und Richtlinien der Europäischen Kommission geregelt sind.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

16.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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