Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren. Ziel ist die Sicherung von Flächen, Entwicklung neuer Biotope und Aufbau von Biotopverbundsystemen. Die Förderung richtet sich an Teilnehmergemeinschaften, einzelne Beteiligte und Wasser- und Bodenverbände.

Wer wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege. Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, einzelne Beteiligte sowie Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen. Die Förderung zielt darauf ab, Naturschutz und Landschaftspflege im ländlichen Raum gezielt voranzutreiben und ist räumlich auf Schleswig-Holstein begrenzt.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt gezielt Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, die im öffentlichen Interesse liegen und im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen den Erwerb und die langfristige Pacht von Grundstücken für Naturschutzzwecke sowie die Gestaltung und Entwicklung von Biotopen. Nicht förderfähig sind hingegen bereits anderweitig geförderte Maßnahmen oder laufende Verwaltungsausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt diese Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der genaue Förderbetrag wird im Einzelfall festgelegt und kann eine Voll- oder Anteilfinanzierung darstellen. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme sowie dem Landesinteresse. Eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren gilt für bauliche Anlagen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Bewilligung der Zuwendung müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Vorlage eines Finanzierungsplans. Der Antragsteller muss die Unterhaltung der geförderten Anlagen sicherstellen und eine langfristige Zweckbindung der Flächen für Naturschutzzwecke gewährleisten. Es gelten zudem die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestellt werden, und zwar vor Beginn der Maßnahme. In Ausnahmefällen kann die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren. Diese Richtlinie und ihre Umsetzung unterliegen den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein sowie weiteren spezifischen Regelwerken.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

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