Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Wiedereinbürgerung bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu schützen und das Artenhilfsprogramm des Landes umzusetzen. Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts können Zuschüsse für relevante Projekte erhalten.
Wer wird gefördert: Artenschutz in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die sich für den Erhalt oder die Wiedereinbürgerung bedrohter Tier- und Pflanzenarten einsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, die Ziele des Artenhilfsprogramms Schleswig-Holsteins zu erreichen und die freiwillige Mitarbeit in diesem Bereich zu stärken.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten im Artenschutz
Gefördert werden Projekte, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung bedrohter Tier- und Pflanzenarten dienen und die Vorgaben des Artenhilfsprogramms erfüllen. Dies beinhaltet vielfältige Maßnahmen von der Schaffung von Lebensräumen bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und Personal-/Sachkosten.
Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse für Artenschutzprojekte
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, entweder als Voll- oder Anteilsfinanzierung. Die genaue Höhe der Zuwendung wird individuell festgelegt und berücksichtigt das Landesinteresse sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Es gibt keine festen Maximalbeträge, jedoch wird der Bewilligungszeitraum auf das jeweilige Haushalts- oder Kalenderjahr begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Bestimmungen
Für die Beantragung und Durchführung der Artenschutzmaßnahmen gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die vorrangige Inanspruchnahme von Drittmitteln, detaillierte Antragsangaben und Bestimmungen zur Verwertung beschaffter Gegenstände. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.
Antragsverfahren: Weg zur Artenschutzförderung
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und spezifische Unterlagen wie eine Maßnahmenbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie Zeitpläne umfassen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage: Grundlagen der Artenschutzförderung
Die Förderung von Artenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes sowie bundesgesetzlichen Bestimmungen. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Zweck und die Bedingungen der Zuwendungen und sind im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.10.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Environmental and Climate Protection
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Verwaltet von:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Referat V 55)