Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Wiedereinbürgerung bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu schützen und das Artenhilfsprogramm des Landes umzusetzen. Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts können Zuschüsse für relevante Projekte erhalten.

Wer wird gefördert: Artenschutz in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die sich für den Erhalt oder die Wiedereinbürgerung bedrohter Tier- und Pflanzenarten einsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, die Ziele des Artenhilfsprogramms Schleswig-Holsteins zu erreichen und die freiwillige Mitarbeit in diesem Bereich zu stärken.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten im Artenschutz

Gefördert werden Projekte, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung bedrohter Tier- und Pflanzenarten dienen und die Vorgaben des Artenhilfsprogramms erfüllen. Dies beinhaltet vielfältige Maßnahmen von der Schaffung von Lebensräumen bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und Personal-/Sachkosten.

Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse für Artenschutzprojekte

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, entweder als Voll- oder Anteilsfinanzierung. Die genaue Höhe der Zuwendung wird individuell festgelegt und berücksichtigt das Landesinteresse sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Es gibt keine festen Maximalbeträge, jedoch wird der Bewilligungszeitraum auf das jeweilige Haushalts- oder Kalenderjahr begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Bestimmungen

Für die Beantragung und Durchführung der Artenschutzmaßnahmen gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die vorrangige Inanspruchnahme von Drittmitteln, detaillierte Antragsangaben und Bestimmungen zur Verwertung beschaffter Gegenstände. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

Antragsverfahren: Weg zur Artenschutzförderung

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und spezifische Unterlagen wie eine Maßnahmenbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie Zeitpläne umfassen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage: Grundlagen der Artenschutzförderung

Die Förderung von Artenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes sowie bundesgesetzlichen Bestimmungen. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Zweck und die Bedingungen der Zuwendungen und sind im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.10.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Environmental and Climate Protection

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Verwaltet von:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Referat V 55)

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