Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein bietet gemeinnützigen Naturschutzverbänden einen Zuschuss zur Deckung ihrer Verwaltungskosten. Es zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Verbände zu stärken und sie bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Natur- und Umweltschutz zu unterstützen. Die Förderung ist auf maximal 40.000 € pro Jahr begrenzt und bis Ende 2025 verfügbar.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, die landesweit tätig sind und eine hauptamtliche Geschäftsführung unterhalten. Ziel ist es, diese Verbände bei der Deckung ihrer Verwaltungskosten zu unterstützen, um ihre Leistungsfähigkeit und die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert gezielt die administrativen und operativen Kosten von Naturschutzverbänden, um deren Kernarbeit zu ermöglichen. Dazu gehören Personal- und Sachausgaben der Geschäftsstelle, die für die allgemeine Funktionsfähigkeit und die Umsetzung von Natur- und Umweltschutzaktivitäten unerlässlich sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Festbetragszuschusses für die Verwaltungsausgaben von Naturschutzverbänden. Die jährliche Förderung ist auf maximal 40.000 € begrenzt und darf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Priorisierung von Drittmitteln, die Akzeptanz der Weitergabe bestimmter Daten sowie die Einhaltung allgemeiner haushaltsrechtlicher Vorschriften.

Antragsverfahren

Der Antrag muss schriftlich beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Kiel eingereicht werden, idealerweise drei Monate vor Beginn des Förderjahres. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm für Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, die durch weitere landesspezifische Haushalts- und Verwaltungsregelungen ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Verwaltet von:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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