Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden
Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein bietet gemeinnützigen Naturschutzverbänden einen Zuschuss zur Deckung ihrer Verwaltungskosten. Es zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Verbände zu stärken und sie bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Natur- und Umweltschutz zu unterstützen. Die Förderung ist auf maximal 40.000 € pro Jahr begrenzt und bis Ende 2025 verfügbar.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, die landesweit tätig sind und eine hauptamtliche Geschäftsführung unterhalten. Ziel ist es, diese Verbände bei der Deckung ihrer Verwaltungskosten zu unterstützen, um ihre Leistungsfähigkeit und die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm fördert gezielt die administrativen und operativen Kosten von Naturschutzverbänden, um deren Kernarbeit zu ermöglichen. Dazu gehören Personal- und Sachausgaben der Geschäftsstelle, die für die allgemeine Funktionsfähigkeit und die Umsetzung von Natur- und Umweltschutzaktivitäten unerlässlich sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Festbetragszuschusses für die Verwaltungsausgaben von Naturschutzverbänden. Die jährliche Förderung ist auf maximal 40.000 € begrenzt und darf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Priorisierung von Drittmitteln, die Akzeptanz der Weitergabe bestimmter Daten sowie die Einhaltung allgemeiner haushaltsrechtlicher Vorschriften.
Antragsverfahren
Der Antrag muss schriftlich beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Kiel eingereicht werden, idealerweise drei Monate vor Beginn des Förderjahres. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm für Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, die durch weitere landesspezifische Haushalts- und Verwaltungsregelungen ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
40.000 €
Einsendeschluss:
01.10.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Verwaltet von:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur