Fördergrundsätze kleine Wasserkraft
Das Land Baden-Württemberg fördert die technische und ökologische Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen sowie die Revitalisierung bestehender Querbauwerke. Eigentümer und Betreiber erhalten Zuschüsse, um die effiziente Nutzung vorhandener Potenziale im Einklang mit ökologischen Anforderungen voranzutreiben.
Wer wird gefördert
Die Fördergrundsätze kleine Wasserkraft unterstützen Eigentümer und Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken in Baden-Württemberg bei deren technischer und ökologischer Modernisierung. Ziel ist die effiziente und umweltverträgliche Nutzung der Wasserkraft.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert Investitionen in die technische und ökologische Modernisierung von Wasserkraftanlagen sowie die Revitalisierung bestehender Anlagen und die Erschließung neuer Potenziale, die ökologisch verträglich sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der mindestens 10.000 EUR und maximal 200.000 EUR beträgt. Die Förderquote liegt bei bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische technische und rechtliche Bedingungen geknüpft, darunter eine erforderliche wasserrechtliche Zulassung und die Einhaltung der De-minimis-Regelung für Unternehmen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss bei der unteren Wasserbehörde eingereicht werden, wobei die Regierungspräsidien für die Bewilligung zuständig sind. Es gibt feste Antragsfristen pro Jahr.
Rechtsgrundlage
Die Fördergrundsätze kleine Wasserkraft basieren auf einer Richtlinie des Landes Baden-Württemberg und sind in Übereinstimmung mit der Landeshaushaltsordnung und dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000 €
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Wasserkraftanlagenbetreiber
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, untere Wasserbehörde
Zusätzliche Partner:
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)