Wasserkraftanlagen
Der Freistaat Bayern förderte den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft. Das Programm unterstützte Ertüchtigungen an bestehenden Anlagen, die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen sowie Ersatzneubauten mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 €.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Wasserkraftanlagen in Bayern, die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder zum Ausbau der Stromerzeugung planen. Ziel ist es, natürliche und juristische Personen sowie öffentliche und kirchliche Einrichtungen beim umweltverträglichen Ausbau der Wasserkraft zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Investitionen in Wasserkraftanlagen, die zu einer Steigerung der Stromerzeugung führen, stillgelegte Anlagen wieder in Betrieb nehmen oder einen Ersatzneubau zur Standortoptimierung ermöglichen. Dabei werden primär technische und bauliche Investitionsausgaben sowie damit verbundene Planungs- und Ingenieurleistungen bezuschusst.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Es gibt jedoch eine maximale Fördergrenze pro Unternehmen und eine Begrenzung durch die Wirtschaftlichkeitslücke des Vorhabens. Das Programm definiert auch klare Zeitvorgaben für den Projektbeginn und die Fertigstellung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung des Vorhabens sind bestimmte Bedingungen zu beachten, darunter die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Zulassung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der De-minimis-Regelung und spezifische Budgetrestriktionen. Die Förderung unterliegt zudem einem Widerrufsvorbehalt und der Pflicht zur Datenbereitstellung für die Evaluierung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird durch den Projektträger Bayern abgewickelt und erfordert die Nutzung spezifischer Formulare. Nach der Fertigstellung des Vorhabens sind sowohl ein vorläufiger als auch ein endgültiger Verwendungsnachweis einzureichen, die von der Bewilligungsstelle auf ihre Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms „Wasserkraftanlagen“ bildet eine spezifische Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie europäische Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
200.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von:
Projektträger Bayern, Bayern Innovativ GmbH