Wasserkraftanlagen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern förderte den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft. Das Programm unterstützte Ertüchtigungen an bestehenden Anlagen, die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen sowie Ersatzneubauten mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 €.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Wasserkraftanlagen in Bayern, die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder zum Ausbau der Stromerzeugung planen. Ziel ist es, natürliche und juristische Personen sowie öffentliche und kirchliche Einrichtungen beim umweltverträglichen Ausbau der Wasserkraft zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen in Wasserkraftanlagen, die zu einer Steigerung der Stromerzeugung führen, stillgelegte Anlagen wieder in Betrieb nehmen oder einen Ersatzneubau zur Standortoptimierung ermöglichen. Dabei werden primär technische und bauliche Investitionsausgaben sowie damit verbundene Planungs- und Ingenieurleistungen bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Es gibt jedoch eine maximale Fördergrenze pro Unternehmen und eine Begrenzung durch die Wirtschaftlichkeitslücke des Vorhabens. Das Programm definiert auch klare Zeitvorgaben für den Projektbeginn und die Fertigstellung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung des Vorhabens sind bestimmte Bedingungen zu beachten, darunter die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Zulassung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der De-minimis-Regelung und spezifische Budgetrestriktionen. Die Förderung unterliegt zudem einem Widerrufsvorbehalt und der Pflicht zur Datenbereitstellung für die Evaluierung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren wird durch den Projektträger Bayern abgewickelt und erfordert die Nutzung spezifischer Formulare. Nach der Fertigstellung des Vorhabens sind sowohl ein vorläufiger als auch ein endgültiger Verwendungsnachweis einzureichen, die von der Bewilligungsstelle auf ihre Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms „Wasserkraftanlagen“ bildet eine spezifische Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie europäische Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von:

Projektträger Bayern, Bayern Innovativ GmbH

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