Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen bei nachhaltigen Investitionen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und zur Umsetzung wasserbaulicher sowie gewässerökologischer Vorhaben. Das Programm bietet Zuschüsse, um die Daseinsvorsorge zu sichern und hohe Kosten für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und kommunale Unternehmen in Baden-Württemberg. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie wasserbaulicher und gewässerökologischer Vorhaben zum Wohl der Allgemeinheit.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen. Dazu gehören Hochwasserschutz, naturnahe Gewässerentwicklung und die Erstellung von Gutachten und Konzepten in diesen Bereichen. Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten und bestimmte Erschließungsmaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, primär als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert stark je nach Vorhaben und liegt zwischen 20% und bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt festgelegte Mindestbeträge für die Förderung. Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis drei Jahren, komplexere Vorhaben können bis zu fünf oder sogar zehn Jahre dauern.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter der Nachweis des Gemeinwohls und die Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss stets gewährleistet sein. Es gibt feste Regeln für Mindestfördersummen und die Berücksichtigung von Drittmitteln.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung der Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde, wobei für bestimmte Vorhaben jährliche Fristen zu beachten sind. Nach Prüfung durch die Behörden erfolgt die Bewilligung durch das zuständige Regierungspräsidium. Die Überwachung und Auszahlung der Mittel sowie der Verwendungsnachweis unterliegen festen Prozessen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es integriert Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, um eine rechtliche Grundlage für die wasserwirtschaftlichen Zuwendungen zu schaffen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

1. Oktober jährlich

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, untere Wasserbehörden

Zusätzliche Partner:

Statistisches Landesamt, Rechtsaufsichtsbehörde, Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

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