Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen bei nachhaltigen Investitionen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und zur Umsetzung wasserbaulicher sowie gewässerökologischer Vorhaben. Das Programm bietet Zuschüsse, um die Daseinsvorsorge zu sichern und hohe Kosten für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und kommunale Unternehmen in Baden-Württemberg. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie wasserbaulicher und gewässerökologischer Vorhaben zum Wohl der Allgemeinheit.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen. Dazu gehören Hochwasserschutz, naturnahe Gewässerentwicklung und die Erstellung von Gutachten und Konzepten in diesen Bereichen. Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten und bestimmte Erschließungsmaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, primär als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert stark je nach Vorhaben und liegt zwischen 20% und bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt festgelegte Mindestbeträge für die Förderung. Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis drei Jahren, komplexere Vorhaben können bis zu fünf oder sogar zehn Jahre dauern.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter der Nachweis des Gemeinwohls und die Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss stets gewährleistet sein. Es gibt feste Regeln für Mindestfördersummen und die Berücksichtigung von Drittmitteln.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung der Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde, wobei für bestimmte Vorhaben jährliche Fristen zu beachten sind. Nach Prüfung durch die Behörden erfolgt die Bewilligung durch das zuständige Regierungspräsidium. Die Überwachung und Auszahlung der Mittel sowie der Verwendungsnachweis unterliegen festen Prozessen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Es integriert Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, um eine rechtliche Grundlage für die wasserwirtschaftlichen Zuwendungen zu schaffen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
1. Oktober jährlich
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, untere Wasserbehörden
Zusätzliche Partner:
Statistisches Landesamt, Rechtsaufsichtsbehörde, Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)