Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Ressourcen. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse zu fördern und den Übergang zu einer biobasierten Wirtschaft in Deutschland zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland, die Forschung, Entwicklung und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Ressourcen durchführen. Es unterstützt Projekte, die die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus Land-, Forst- und Abfallwirtschaft fördern und von erheblichem Bundesinteresse sind.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Ressourcen. Dies umfasst die nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen sowie die Entwicklung von Produkten aus diesen Materialien. Ausgeschlossen sind unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie laufende Unternehmenstätigkeiten.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet Zuschüsse, deren Höhe vom Typ des Vorhabens abhängt und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für Grundlagenforschung erreichen kann. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni erhalten.
Bedingungen und Anforderungen
Um für das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ in Frage zu kommen, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dies beinhaltet die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Programmzielen, die Sicherstellung der Finanzierung und die Einhaltung spezifischer Ausschlusskriterien für Kosten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ ist zweistufig aufgebaut und erfordert die Einreichung einer Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Antrag. Es gibt sowohl spezifische Förderaufrufe als auch die Möglichkeit zur Einreichung von Initiativskizzen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ basiert auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom Januar 2024. Ergänzt wird diese durch spezifische Förderaufrufe und einen detaillierten Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, industrielle Forschung bis zu 50 Prozent, experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent, Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent
Einsendeschluss:
30.06.2025, 31.07.2025, 30.09.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)