Förderung von Betreuungsvereinen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg unterstützt anerkannte Betreuungsvereine mit Zuschüssen für Personal- und Sachausgaben. Die Förderung zielt darauf ab, die gesetzlich vorgeschriebenen Querschnittsaufgaben der Vereine zu sichern und ein flächendeckendes Angebot an ehrenamtlicher Betreuung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Programm trägt zur Stärkung der sozialen Infrastruktur im Betreuungswesen bei.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm unterstützt anerkannte Betreuungsvereine in Baden-Württemberg dabei, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Querschnittsaufgaben wahrzunehmen. Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines flächendeckenden Angebots an Betreuungsvereinen im Land.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Personal- und Sachausgaben, die Betreuungsvereinen für die Erfüllung ihrer spezifischen Querschnittsaufgaben entstehen. Es unterstützt dabei verschiedene Aktivitäten, die zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung und zur umfassenden Information der Öffentlichkeit beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss zur Deckung von Personal- und Sachausgaben. Die Förderung setzt sich aus einer jährlichen Grundförderung und verschiedenen Formen der Zusatzförderung zusammen, die an spezifische Leistungen des Vereins gekoppelt sind. Zudem gibt es eine Anschubfinanzierung für neu gegründete Vereine.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Betreuungsvereine bestimmte rechtliche und strukturelle Bedingungen erfüllen, die eine effektive und koordinierte Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherstellen sollen. Dazu gehören eine abgestimmte Arbeitsweise mit lokalen Behörden und eine solide Personalstruktur.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung von Betreuungsvereinen erfolgt jährlich über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Anträge müssen fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung von Betreuungsvereinen basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg sowie mehreren relevanten Landesgesetzen. Diese Regelungen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen der finanziellen Unterstützung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

24.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheit & Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

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