Förderung von Betreuungsvereinen
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Betreuungsvereine bei der Wahrnehmung ihrer Querschnittsaufgaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und zielt darauf ab, die Qualität der Betreuungsarbeit zu sichern und die ehrenamtliche Betreuung zu stärken. Dies trägt maßgeblich zur Entlastung kommunaler Betreuungsbehörden bei und fördert die gesellschaftliche Teilhabe.
Wer wird gefördert: Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein
Diese Förderung richtet sich an anerkannte Betreuungsvereine mit Sitz in Schleswig-Holstein, die einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und zur Aufklärung in betreuungsrechtlichen Fragen leisten. Ziel ist es, die Qualität und bedarfsgerechte Ausstattung der Querschnittsarbeit in der Region zu gewährleisten.
Was wird gefördert: Querschnittsaufgaben und darüber hinaus
Gefördert werden vorrangig die gesetzlich definierten Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine sowie ergänzende Maßnahmen, die zur Stärkung des Betreuungswesens beitragen. Die Förderung umfasst sowohl Personal- als auch Sachausgaben, die unmittelbar mit der Erfüllung dieser Aufgaben verbunden sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach dem tatsächlichen Bedarf für Personal- und Sachausgaben richtet, wobei bestimmte Obergrenzen und Pauschalen zur Anwendung kommen. Eine kommunale Co-Finanzierung wird erwartet.
Bedingungen und Anforderungen für die Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Betreuungsvereine spezifische Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich ihrer Organisation, Personalstruktur und der Vorlage eines detaillierten Projektplans. Es gibt auch Regeln zur Budgetierung und zum Nachweis der Verwendung der Mittel.
Antragsverfahren für Betreuungsvereine
Der Antrag auf Förderung ist fristgerecht beim Ministerium für Justiz und Gesundheit einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Verwendung der Gelder muss anschließend detailliert nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Das Förderprogramm ist fest in bestehenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften verankert, die seine Legitimität und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung sicherstellen. Die maßgeblichen Dokumente sind eine spezifische Richtlinie sowie relevante Landes- und Bundesgesetze.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem aus dem Projektplan ersichtlichen Personal- und Sachausgabenbedarf. Personalkosten sind begrenzt auf eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 12 Entgeltstufe 04 TVöD-SuE zuzüglich 25% Arbeitgeberanteile zur Sozial- und Zusatzversicherung plus 4% Overheadkosten. Pauschale Sachausgaben für Büroarbeitsplätze betragen 20% der Personalkosten, maximal 10.000 EUR pro Arbeitsplatz. Für besondere Sachausgaben wie Fahrtkosten werden 35 ct/km angesetzt.
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Betreuungsvereine
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Verwaltet von:
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Zusätzliche Partner:
Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine (IGB), Wohlfahrtsverband, Betreuungsgerichtstag