Förderung von Vormundschaftsvereinen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vormundschaftsvereine mit einem Zuschuss von bis zu 70.000 Euro jährlich. Ziel ist es, die Qualität und Zahl der Vereine zu steigern und junge Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu fördern. Das Programm deckt Personal- und Sachausgaben für die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Vormünder ab.

Wer wird gefördert

Das Land Schleswig-Holstein fördert Vormundschaftsvereine, die sich der Unterstützung junger Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit widmen. Die Förderung zielt darauf ab, die Anzahl und Qualität der Vormundschaftsvereine zu erhöhen und die fachliche Unterstützung in Schleswig-Holstein sicherzustellen.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf die anteiligen Personal- und Sachausgaben, die für die Erfüllung der nach SGB VIII übertragenen Aufgaben der Vormundschaftsvereine anfallen. Dies umfasst zentrale Aktivitäten zur Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Vormündern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung mit einer jährlichen Höchstbetragsbegrenzung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem nachgewiesenen Bedarf an Personal- und Sachausgaben des jeweiligen Vereins.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Durchführung der Maßnahmen in Schleswig-Holstein und die Sicherstellung der fachlichen Qualifikation des Personals. Zudem sind Koordinationen und weitere Vorschriften zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Auszahlung erfolgt in Jahresraten unter bestimmten Bedingungen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung von Vormundschaftsvereinen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein, die die Grundlagen und den Rahmen der Zuwendungen definiert. Ergänzend gelten allgemeine Verwaltungsvorschriften und das Sozialgesetzbuch.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

70.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendhilfe, Soziale Dienste

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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