Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung (Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung. Das Programm zielt darauf ab, das Umweltbewusstsein zu stärken und das Engagement für eine nachhaltige Zukunft zu verbessern. Es richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen und öffentliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar zur Landesverwaltung gehören, sowie an rechtsfähige private Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Das Programm unterstützt Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung, die in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung. Dies umfasst Vorhaben, die das Umweltbewusstsein fördern, neue Themenfelder erschließen oder wissenschaftliche Untersuchungen beinhalten. Dabei sind direkte Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben zuwendungsfähig, während bestimmte Investitionen und kommerzielle Publikationen von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss kann bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, bei Modell- und Pilotprojekten bis zu 90 %. In Ausnahmefällen ist sogar eine 100 %-Förderung möglich. Die Mindestförderung beträgt 8.000 Euro, die Höchstförderung 100.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Mehrjährige Projekte sind grundsätzlich zulässig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Projekte müssen in Sachsen-Anhalt stattfinden, und das Personal muss Fortbildungen nachweisen. Es gibt Regelungen zu Gemeinkosten, Eigenleistungen und die Einhaltung des Besserstellungsverbotes. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm ist schriftlich beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Anträge sind grundsätzlich bis zum 30. September des Vorjahres des Projektbeginns oder drei Monate vor dem geplanten Start einzureichen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach bestimmten Kriterien bei Überschreitung der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm "Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung" ist auf Basis der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt und des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses etabliert. Die Richtlinien definieren den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Projekten der nachhaltigen Entwicklung. Die offiziellen Texte sind in den jeweiligen Gesetz- und Ministerialblättern veröffentlicht.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Umwelt- & Naturschutz, Aus- & Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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