Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Das Förderprogramm der Stadtgemeinde Bremen unterstützt gemeinnützige Projekte im Umwelt- und Naturschutz sowie in der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Es bietet Zuschüsse für Vorhaben und Kampagnen, die das Umweltbewusstsein stärken, Natur und Biodiversität schützen oder nachhaltige Verhaltensweisen fördern, insbesondere mit Bezug zum Stadtgebiet Bremen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm der Stadtgemeinde Bremen richtet sich an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Bremen. Es unterstützt Projekte, die einen aktiven Umwelt-, Handlungs- oder Bildungsbezug zu Bremen aufweisen und der Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.
Was wird gefördert
Gefördert werden gemeinnützige Projekte, Maßnahmen und Kampagnen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bremen. Dies schließt auch spezifische Projekte zur außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche ein. Die Förderung umfasst sowohl Sach- als auch Personalkosten, die direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, entweder als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung. Die Projektdauer ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Antragsteller müssen einen angemessenen Eigenanteil erbringen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Gemeinnützigkeit des Antragstellers, der Sitz in Bremen und ein deutlicher Umweltbezug zum Stadtgebiet. Projekte dürfen nicht vor Förderzusage begonnen werden und müssen wirtschaftlich und sparsam durchgeführt werden.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der jeweils zuständigen Stelle eingereicht werden: entweder bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder bei der Bremer Umwelt Beratung e.V., abhängig vom Förderbereich. Die Antragsprüfung erfolgt sorgfältig, gefolgt von einer Entscheidung durch die Fachdeputation oder den Vergaberat.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Förderprogramms bildet die "Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz” sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung”" vom 10. September 2015, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Ergänzend gelten das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz und die Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Lokal
Finanzierende Stelle:
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Verwaltet von:
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 20 Umweltinnovation & Anpassung an den Klimawandel; Bremer Umwelt Beratung e.V.
Zusätzliche Partner:
Koordinationsstelle Umwelt Bildung Bremen