Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen im bürgerschaftlichen Engagement, um strukturelle Unterstützung zu sichern und zu erweitern. Es werden Zuschüsse für Freiwilligenagenturen sowie für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA) und die Freiwilligenakademie Niedersachsen vergeben. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Qualifizierung von Integrations- und Engagementlotsen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Förderprogramm unterstützt natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements in Niedersachsen tätig sind. Ziel ist es, strukturfördernde Maßnahmen zu sichern und zu erweitern, insbesondere für Freiwilligenagenturen und zentrale Organisationen des Ehrenamts.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben
Das Programm fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, von der Einrichtung und dem Betrieb von Freiwilligenagenturen bis hin zur Qualifizierung von Lotsen. Es werden Sach- und Personalausgaben bezuschusst, während Investitionen ausgeschlossen sind. Die geförderten Projekte tragen zur Stärkung der Strukturen des Ehrenamts bei.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens und des Zuwendungsempfängers. Die spezifischen Förderquoten und Höchstbeträge sind für Freiwilligenagenturen, die LAGFA Niedersachsen und die Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Mindeststandards geknüpft, die von den Zuwendungsempfängern zu erfüllen sind. Diese betreffen die Art der erbrachten Leistungen, organisatorische Anforderungen und die Vernetzung vor Ort. Zudem sind bestimmte Regeln bezüglich der Budgetverwendung und Nachweispflichten zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist klar definiert mit einer jährlichen Frist für die meisten Förderbereiche. Die Anträge müssen fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden, die auch die notwendigen Formulare bereitstellt. Die Auswahl erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Gesamtstruktur der Gebietskörperschaft.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen, die den Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements festlegen. Ergänzend gelten allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung, die die Verfahrensabläufe und den Einsatz von Haushaltsmitteln regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000 €
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Health & Social
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück