Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen im bürgerschaftlichen Engagement, um strukturelle Unterstützung zu sichern und zu erweitern. Es werden Zuschüsse für Freiwilligenagenturen sowie für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA) und die Freiwilligenakademie Niedersachsen vergeben. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Qualifizierung von Integrations- und Engagementlotsen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm unterstützt natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements in Niedersachsen tätig sind. Ziel ist es, strukturfördernde Maßnahmen zu sichern und zu erweitern, insbesondere für Freiwilligenagenturen und zentrale Organisationen des Ehrenamts.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben

Das Programm fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, von der Einrichtung und dem Betrieb von Freiwilligenagenturen bis hin zur Qualifizierung von Lotsen. Es werden Sach- und Personalausgaben bezuschusst, während Investitionen ausgeschlossen sind. Die geförderten Projekte tragen zur Stärkung der Strukturen des Ehrenamts bei.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens und des Zuwendungsempfängers. Die spezifischen Förderquoten und Höchstbeträge sind für Freiwilligenagenturen, die LAGFA Niedersachsen und die Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V. festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Mindeststandards geknüpft, die von den Zuwendungsempfängern zu erfüllen sind. Diese betreffen die Art der erbrachten Leistungen, organisatorische Anforderungen und die Vernetzung vor Ort. Zudem sind bestimmte Regeln bezüglich der Budgetverwendung und Nachweispflichten zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist klar definiert mit einer jährlichen Frist für die meisten Förderbereiche. Die Anträge müssen fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden, die auch die notwendigen Formulare bereitstellt. Die Auswahl erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Gesamtstruktur der Gebietskörperschaft.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen, die den Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements festlegen. Ergänzend gelten allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung, die die Verfahrensabläufe und den Einsatz von Haushaltsmitteln regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Health & Social

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück

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