Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten
Das Land Niedersachsen unterstützt mit diesem Programm Einrichtungen, Verbände und Vereine, die Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten umsetzen. Es zielt darauf ab, sozialen Schwierigkeiten entgegenzuwirken und die positive Entwicklung von Wohngebieten zu fördern. Einzigartig ist die Struktur über die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. als Erstempfängerin, die die Anträge bündelt und koordiniert.
Wer wird gefördert
Dieses Programm des Landes Niedersachsen richtet sich an Einrichtungen, Verbände und Vereine, die Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe und zur Förderung der sozialen Entwicklung in sozialen Brennpunkten durchführen. Die Maßnahmen sollen vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen in Niedersachsen unterstützen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die auf die Stärkung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten abzielen. Die Unterstützung umfasst sowohl einmalige Sachausgaben als auch Personalausgaben. Die Projekte sollen verschiedene Entwicklungsphasen von der Prävention bis zur Koordination von Hilfen abdecken.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung. Die maximale Zuwendung beträgt bis zu 10.000 Euro für Sachausgaben, während Personalausgaben je nach Art des Maßnahmeträgers mit 50 Prozent oder 90 Prozent bezuschusst werden können. Die Bewilligungsperiode ist das Kalenderjahr.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, inhaltliche und prozessuale Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Ausrichtung der Maßnahmen auf spezifische Zielgruppen in sozialen Brennpunkten und die Förderung der Chancengleichheit. Maßnahmeträger sind zudem zur Projektberatung, Teilnahme an Veranstaltungen und Dokumentation verpflichtet.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfolgt zweistufig: Letztempfänger reichen ihre Anträge bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SBP) ein, die diese bündelt und an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie weiterleitet. Folgeanträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten, erlassen vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales. Zusätzliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 10.000 € für Sachausgaben; bis zu 50 % der Personalausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts; bis zu 90 % der Personalausgaben für Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen.
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, Soziale Arbeit
Art des Vorhabens:
Unbekannt
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landessozialamt, Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SBP)