Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt mit diesem Programm Einrichtungen, Verbände und Vereine, die Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten umsetzen. Es zielt darauf ab, sozialen Schwierigkeiten entgegenzuwirken und die positive Entwicklung von Wohngebieten zu fördern. Einzigartig ist die Struktur über die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. als Erstempfängerin, die die Anträge bündelt und koordiniert.

Wer wird gefördert

Dieses Programm des Landes Niedersachsen richtet sich an Einrichtungen, Verbände und Vereine, die Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe und zur Förderung der sozialen Entwicklung in sozialen Brennpunkten durchführen. Die Maßnahmen sollen vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen in Niedersachsen unterstützen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die auf die Stärkung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten abzielen. Die Unterstützung umfasst sowohl einmalige Sachausgaben als auch Personalausgaben. Die Projekte sollen verschiedene Entwicklungsphasen von der Prävention bis zur Koordination von Hilfen abdecken.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung. Die maximale Zuwendung beträgt bis zu 10.000 Euro für Sachausgaben, während Personalausgaben je nach Art des Maßnahmeträgers mit 50 Prozent oder 90 Prozent bezuschusst werden können. Die Bewilligungsperiode ist das Kalenderjahr.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, inhaltliche und prozessuale Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Ausrichtung der Maßnahmen auf spezifische Zielgruppen in sozialen Brennpunkten und die Förderung der Chancengleichheit. Maßnahmeträger sind zudem zur Projektberatung, Teilnahme an Veranstaltungen und Dokumentation verpflichtet.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfolgt zweistufig: Letztempfänger reichen ihre Anträge bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SBP) ein, die diese bündelt und an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie weiterleitet. Folgeanträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten, erlassen vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales. Zusätzliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 10.000 € für Sachausgaben; bis zu 50 % der Personalausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts; bis zu 90 % der Personalausgaben für Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, Soziale Arbeit

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landessozialamt, Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SBP)

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