Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert mit der Richtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs Projekte, die den Umschlag von Gütern auf klimafreundlichere Transportmittel wie die Bahn verlagern oder optimieren. Unterstützung gibt es für investive Maßnahmen wie neue Fahrzeuge, Krananlagen und Gleisanschlüsse. Das Programm zielt darauf ab, CO₂-Emissionen im Güterverkehr deutlich zu reduzieren und ergänzt bestehende Bundesförderungen.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ziel ist die Unterstützung von Projekten, die dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen, insbesondere in Baden-Württemberg. Die Vergabe der Fördermittel ist an den Nachweis spezifischer CO₂-Einsparungen gekoppelt.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf investive Maßnahmen, die zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beitragen. Dies umfasst eine Reihe von Projekten und Gegenständen, die den Umschlag auf umweltfreundlichere Transportmittel wie die Bahn verlagern oder optimieren.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Der Förderumfang ist direkt an die erzielten CO₂-Einsparungen gekoppelt, wodurch ein Anreiz für besonders wirksame Klimaschutzmaßnahmen geschaffen wird.

Konditionen und Anforderungen

Für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Diese betreffen insbesondere die Durchführung des Vorhabens in Baden-Württemberg sowie den Nachweis von CO₂-Einsparungen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine elektronische Einreichung bei der NVBW und unterliegt einer jährlichen Frist für die Programmaufnahme, wobei bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln auch unterjährige Bewilligungen möglich sind.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Baden-Württemberg und dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die seine Legitimität und operative Ausrichtung definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)

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