Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald) Offen
Das Land Rheinland-Pfalz bietet mit der „Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)“ finanzielle Unterstützung für die umweltfreundliche und nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen. Ziel ist es, Waldbesitzerinnen und -besitzer, Kommunen sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel, der Bewältigung von Extremwetterfolgen und der Sicherung vielfältiger Waldfunktionen zu unterstützen. Die Zuschüsse dienen der nachhaltigen Erhaltung und Entwicklung des Waldes in Rheinland-Pfalz.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm fördert eine breite Palette von Akteuren in der Forstwirtschaft von Rheinland-Pfalz, darunter private und kommunale Waldbesitzer sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Unterstützung zielt darauf ab, die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz der Wälder im Land zu gewährleisten und deren Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen in der Forstwirtschaft, die auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Waldentwicklung abzielen. Dies reicht von der Erstellung von Betriebsgutachten über den Waldumbau zur Klimaanpassung bis hin zur Bewältigung von Extremwetterschäden und dem Ausbau der forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Auch Naturschutzmaßnahmen und die Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sind Teil des Programms.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss, entweder als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung. Die konkrete Höhe der Zuwendung variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme und wird oft mittels Pauschalen oder Fördersätzen festgesetzt. Die Projektlaufzeiten sind maßnahmenabhängig und werden nicht pauschal definiert.
Bedingungen und Anforderungen
Die Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen unterliegen verschiedenen Bedingungen und Anforderungen, darunter die Einhaltung rechtlicher Grundlagen wie des GAK-Rahmenplans und landesrechtlicher Bestimmungen. Besondere Vorschriften betreffen die De-minimis-Regelung, spezifische Bagatellgrenzen und Regelungen zur Konsortialbildung bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Eine wesentliche Voraussetzung ist stets die ordnungsgemäße Forstwirtschaft.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung beim zuständigen Forstamt, wobei spezifische Dokumente und Nachweise erforderlich sind. Die Bewilligungsbehörde, in der Regel die obere Forstbehörde, entscheidet über die Anträge. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage eines Verwendungsnachweises, wobei Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift "Zuwendungen zur Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Es stützt sich zudem auf eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen sowie EU-Verordnungen, die den rechtlichen Rahmen für die Förderung der Forstwirtschaft definieren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variiert je Maßnahme; z.B. bis zu 75 % der förderfähigen Kosten für Betriebsgutachten, maximal 400 €/ha für Bodenschutzkalkung, bis zu 5.000 €/Jahr für Forstzweckverbände.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Verwaltet von: Zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz (untere und obere Forstbehörde)
Website: zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz