Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt überregional tätige Träger der Jugendhilfe bei der Planung und Durchführung von Projekten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten, der bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt. Das Programm zielt darauf ab, die Jugendhilfe in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln und die Kompetenzen junger Menschen zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an überregional tätige Träger der Jugendhilfe, die ihren Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben oder Maßnahmen für junge Menschen aus Schleswig-Holstein durchführen. Ziel ist es, die Entwicklung individueller und sozialer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen zu fördern sowie qualifizierte Beratungs- und Hilfeangebote im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bereitzustellen.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Es werden notwendige und angemessene Personal- und Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt, wobei eine Eigenbeteiligung des Trägers erwartet wird.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Die Projekte werden in der Regel für ein Jahr gefördert, mit einer Förderrichtlinie, die bis Ende 2026 gültig ist.

Bedingungen und Anforderungen

Dieses Förderprogramm stellt spezifische Anforderungen an die Antragsteller und die Projektumsetzung. Dazu gehören die Einhaltung rechtlicher Voraussetzungen, die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung und die Sicherstellung einer angemessenen Eigenbeteiligung. Die Förderung unterliegt dem Ermessen der Bewilligungsbehörde und den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist jährlich bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr beim zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und unterliegt den Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in Teilbeträgen über das Jahr verteilt, wobei der Verwendungsnachweis des Vorjahres fristgerecht vorliegen muss.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein. Sie wird zudem durch relevante Paragraphen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) sowie Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung geregelt.

Ähnliche Programme

#Jugendhilfe Schleswig-Holstein#Trägerförderung Jugendhilfe#Kulturelle Kinder- und Jugendbildung#Kinder- und Jugendschutz#Zuschuss Schleswig-Holstein#Jugendarbeit SH#Freie Jugendhilfe Förderung#Soziale Kompetenzen#Bildungsangebote Jugendliche#Prävention Gewalt Kinder#SGB VIII Förderung#Jugendförderungsgesetz SH#Ehrenamtliche Träger Förderung#Ministerium Soziales SH#Außerschulische Kulturpädagogik#Qualitätsentwicklung Jugendhilfe

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

0 x 0
XS