Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie)
Der Freistaat Bayern unterstützt zusammen mit dem Bund heterosexuelle Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Die Förderung wird für durchgeführte Behandlungen im 1. bis 4. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) als Zuschuss gewährt. Dieses Programm soll Paaren helfen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an heterosexuelle Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderung zielt darauf ab, diese Paare finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen und ihnen so den Wunsch nach einem Kind zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen der assistierten Reproduktion, insbesondere In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), innerhalb des ersten bis vierten Behandlungszyklus. Die finanzierten Maßnahmen dienen der direkten Erfüllung des Kinderwunsches, wobei nur spezifische Behandlungskosten abgedeckt sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung des Eigenanteils an den Behandlungskosten. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Familienstand und Behandlungszyklus, mit einer maximalen Förderhöhe von bis zu 1.800 EUR.
Bedingungen und Anforderungen
Wesentliche Bedingungen für die Förderung umfassen den Hauptwohnsitz des Paares in Bayern, die Einhaltung der Voraussetzungen des § 27a SGB V und die Durchführung der Behandlung in einer anerkannten Reproduktionseinrichtung in Bayern oder angrenzenden Bundesländern. Der Beginn der Behandlung ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides gestattet, und für unverheiratete Paare muss eine dauerhafte Lebensgemeinschaft bestehen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Behandlungsbeginn für jeden Behandlungszyklus separat über das Online-Antragsportal beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen variieren je nach Versicherungsstatus und Familienstand des Paares und umfassen unter anderem Behandlungspläne und ärztliche Erklärungen. Nach Abschluss des Zyklus sind alle Rechnungen und Belege zur Auszahlung einzureichen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie)" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Es wird zu gleichen Teilen aus Mitteln des Landes und des Bundes finanziert und unterliegt zusätzlich der Bundesförderrichtlinie sowie allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.800 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Gesundheitswesen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verwaltet von:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)