Förderung kriminalpräventiver Projekte
Das Land Niedersachsen bietet einen Zuschuss zur Förderung kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen an, insbesondere für Pilot- und Modellvorhaben. Ziel ist es, die Kriminalprävention im Rahmen kommunaler Gesamtstrategien zu stärken und somit Menschen vor kriminellen Handlungen zu bewahren. Diese Förderung richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Wer wird gefördert: Kriminalprävention in Niedersachsen
Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts in Niedersachsen, die Projekte zur Kriminalprävention planen und umsetzen. Ziel ist die Stärkung kommunaler Gesamtstrategien zur Verhinderung von Kriminalität.
Was wird gefördert: Schwerpunkte der Kriminalprävention
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für kriminalpräventive Projekte und Modellmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Weiterentwicklung kommunaler Präventionsstrategien. Dazu gehören auch spezifische Sachkosten und bürgerschaftliches Engagement.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es können bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 EUR pro Kalenderjahr, für bis zu zwei aufeinanderfolgende Jahre bewilligt werden. Die Mindestförderhöhe beträgt 15.000 EUR.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und verfahrenstechnische Bedingungen erfüllen, darunter eine verpflichtende Projektberatung und die Bereitschaft zur Evaluation. Es gelten zudem spezifische Regelungen zu zuwendungsfähigen Ausgaben und zur Vergabe des Ermessenszuschusses.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bis zum 30. September des Vorjahres beim Landespräventionsrat Niedersachsen eingereicht werden. Nach fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung durch den Landespräventionsrat wird der Antrag mit einer Empfehlung an das Justizministerium zur Entscheidung weitergeleitet.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung, die im Ermessen der Bewilligungsbehörde liegt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
20.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Sonstige
Art des Vorhabens:
Unbekannt
Förderbereiche:
Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Justizministerium
Verwaltet von:
Landespräventionsrat Niedersachsen
Website: