Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind Offen
Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, insbesondere durch Frauenhäuser und Beratungsstellen. Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für psychosoziale Beratung, Unterbringung und präventive Arbeit. Es zielt darauf ab, den Opferschutz zu verbessern und die Öffentlichkeit für das wichtige Thema Gewaltprävention zu sensibilisieren.
Wer wird gefördert?
Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, die Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen helfen. Die Förderung zielt darauf ab, von Gewalt betroffenen Personen Schutz und Beratung zu bieten und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren, insbesondere durch Frauenhäuser, Beratungsstellen und BISS-Einrichtungen in ganz Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden spezifische Maßnahmen und Angebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Dies umfasst sowohl direkte Hilfsangebote wie Unterbringung und psychosoziale Beratung als auch präventive und aufklärerische Arbeit, die zur Überwindung von Gewalt beitragen soll.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Förderung variiert stark je nach Art der unterstützten Einrichtung (Frauenhaus, Beratungsstelle, BISS) und deren Kapazität oder Fallzahlen. Es gibt spezifische jährliche Pauschalen und fallbezogene Zuwendungen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Anforderungen hinsichtlich der personellen und sachlichen Ausstattung der Einrichtungen, der Qualifikation des Personals sowie Kooperationspflichten, insbesondere für BISS-Stellen. Eine Auslastung und Fallzahlen werden für die Berechnung der Förderhöhe herangezogen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss jährlich bis zum 1. November für das folgende Kalenderjahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden. Es ist ein einfacher Verwendungsnachweis erforderlich.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme (Frauenhäuser, Beratungseinrichtungen, BISS). Jährliche Zuwendungen liegen zwischen 2.500 € und über 100.000 €, abhängig von Belegungsplätzen, Fallzahlen und Personal.
Einsendeschluss:
01.11.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zusätzliche Partner: Polizeiinspektion
Website: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie