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Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Niedersachsen unterstützt Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Dieses Programm bietet Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben, um Hilfestellung, Unterstützung und präventive Information für Betroffene und ihr Umfeld zu gewährleisten. Ziel ist es, den Kinderschutz in der Region nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an anerkannte Träger von Beratungsstellen, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt widmen. Ziel ist es, Hilfestellung und Prävention in der Region zu gewährleisten.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt spezifische Leistungen von Beratungsstellen im Bereich Kinderschutz, einschließlich direkter Beratung und präventiver Angebote. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die für diese essenziellen Aufgaben anfallen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilfinanzierung der Projektkosten. Die Förderhöhe ist an Personalausgaben und bestimmte Sachausgaben gebunden, wobei die Gesamtförderung die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen darf.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Betriebs der Beratungsstelle, der Qualifikation des Personals und der Vernetzung mit anderen Institutionen. Diese sichern die Qualität und Effektivität der Unterstützungsleistungen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist jährlich bis zum 1. Dezember für das Folgejahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde und innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und unterliegt den allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der Personalausgaben (basierend auf Entgeltgruppe S 15 TV-L S) und bis zu 5.000 € jährlich für Sachausgaben. Die Gesamtförderung darf 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten.

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt – Fachbereich I)

Website: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie