Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG betrieblicher Zugang)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert betriebliche und individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Es zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und zu erhöhen sowie ökologische und digitale Transformationsprozesse zu gestalten. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und das Land Sachsen-Anhalt finanziert und als Zuschuss gewährt.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und private Rechtsträger mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt, sowie an natürliche Personen, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder arbeiten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu steigern und die Anpassung an digitale und ökologische Transformationsprozesse zu unterstützen, um den Fachkräftebedarf zu decken und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Was wird gefördert

Die Förderung unterstützt eine breite Palette an betrieblichen und individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, mit Fokus auf die Steigerung von Kompetenzen, die Bewältigung von Transformationen und die Erfüllung spezifischer Arbeitsmarktanforderungen. Zuwendungsfähige Kosten umfassen unter anderem Teilnahmegebühren und externe Dozentenhonorare, während beispielsweise die Gehälter der Teilnehmenden während der Weiterbildung nicht förderfähig sind. Das Programm deckt verschiedene Projektphasen der Kompetenzentwicklung und Organisationsoptimierung ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung, deren Höhe als Festbetrag festgelegt wird. Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße und den Merkmalen der Teilnehmenden, wobei ein Höchstbetrag pro Projekt gilt. Projektlaufzeiten sind flexibel und ermöglichen sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitmaßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Das Programm unterliegt für Unternehmen den De-minimis-Beihilferegeln, um die Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften zu gewährleisten. Es gelten verschiedene Dokumentations- und Transparenzpflichten, und Projekte dürfen grundsätzlich erst nach Antragstellung beginnen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Einreichung über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, bevor das Projekt beginnt. Anträge werden auf Förderfähigkeit und -würdigkeit geprüft, wobei die Förderentscheidungen durch offizielle Zuwendungsbescheide mitgeteilt werden. Auszahlungen erfolgen in Tranchen nach dem Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildungsmodule.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“ basiert auf einer Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Es wird durch diverse europäische und nationale Vorschriften geregelt, darunter solche zum Europäischen Sozialfonds Plus und zum Landeshaushaltsrecht, um die Konformität mit geltendem Beihilferecht und Finanzierungsstandards sicherzustellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Germany)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Sonstige, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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