Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei Digitalisierungsmaßnahmen. Dieses Programm zielt darauf ab, digitale Infrastrukturen zu verbessern und digitale Lehr- und Lernformate zu fördern, um den durch die Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsbedarf zu decken.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung, um digitale Lehr- und Lernformate zu stärken und Digitalisierungsdefizite abzubauen.

Was wird gefördert

Das Programm "Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung" fördert Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung, einschließlich Breitbandausbau, IT-Hardware, Lernplattformen, mobile Endgeräte sowie die Kosten für Softwarelizenzen und Schnittstellen. Auch Fort- und Weiterbildungen für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozenten zur Nutzung der geförderten Investitionen sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Es können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, maximal jedoch 150.000 Euro pro Maßnahme. Für Fort- und Weiterbildungen gelten separate Höchstgrenzen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, und eine mehrjährige Förderung über maximal drei Jahre ist möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie die Durchführung des Vorhabens in Sachsen-Anhalt und den Nachweis eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts. Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheides liegen. Es gibt spezifische Budgetregeln und allgemeine Bestimmungen zur Dokumentation und zum Ausschluss von Doppelförderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag muss bis zum 31. August des Vorjahres der Maßnahme bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und parallel beim Ministerium für Bildung eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt mittels Formblatt in Schriftform. Das Ministerium prüft die Förderwürdigkeit und erstellt eine Prioritätenliste, während die Investitionsbank die Vollständigkeit und Förderfähigkeit prüft.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Die "Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung" bilden die primäre Grundlage des Programms, basierend auf dem Corona-Sondervermögensgesetz und den entsprechenden Haushaltsordnungen des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Verwaltungsrichtlinien für die Gewährung der Zuwendungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.08.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Erwachsenenbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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