Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet gewerblichen Unternehmen und Handwerksbetrieben Zuschüsse für Investitionen und Beratungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy. Das Programm, das teilweise aus EFRE/JTF-Mitteln kofinanziert wird, unterstützt Vorhaben zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, Abfallvermeidung und Kreislaufführung, um den Strukturwandel und Klimaschutzziele zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel ist es, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Transformation zu einer Circular Economy zu unterstützen, um den ökonomischen, ökologischen und sozialen Strukturwandel sowie Klimaschutzziele in NRW voranzutreiben.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in innovative Technologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung einer Circular Economy, sowie unabhängige Beratungen in diesen Bereichen. Ziel ist die Verringerung des Ressourcenverbrauchs, Abfallreduzierung und die Schließung von Stoffkreisläufen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschüsse für Investitionen in Ressourceneffizienz und Circular Economy sowie für damit verbundene Beratungsdienstleistungen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und Art des Vorhabens, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Unternehmen und einer Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter der frühzeitige Antrag vor Projektbeginn, spezifische Anforderungen an die Beratungsleistungen sowie die Einhaltung europäischer Beihilferegeln wie die De-minimis-Verordnung und die AGVO.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Nutzung spezifischer Antragsmuster und kann teilweise über ein Online-Portal erfolgen. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und ist in europäische sowie nationale Haushalts- und Beihilferegelungen eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft und Handwerk

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Planung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/JTF-Programm NRW

Verwaltet von:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

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