Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy)
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet gewerblichen Unternehmen und Handwerksbetrieben Zuschüsse für Investitionen und Beratungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy. Das Programm, das teilweise aus EFRE/JTF-Mitteln kofinanziert wird, unterstützt Vorhaben zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, Abfallvermeidung und Kreislaufführung, um den Strukturwandel und Klimaschutzziele zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel ist es, die Ressourceneffizienz zu steigern und die Transformation zu einer Circular Economy zu unterstützen, um den ökonomischen, ökologischen und sozialen Strukturwandel sowie Klimaschutzziele in NRW voranzutreiben.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in innovative Technologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung einer Circular Economy, sowie unabhängige Beratungen in diesen Bereichen. Ziel ist die Verringerung des Ressourcenverbrauchs, Abfallreduzierung und die Schließung von Stoffkreisläufen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Zuschüsse für Investitionen in Ressourceneffizienz und Circular Economy sowie für damit verbundene Beratungsdienstleistungen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und Art des Vorhabens, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Unternehmen und einer Bagatellgrenze.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter der frühzeitige Antrag vor Projektbeginn, spezifische Anforderungen an die Beratungsleistungen sowie die Einhaltung europäischer Beihilferegeln wie die De-minimis-Verordnung und die AGVO.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert die Nutzung spezifischer Antragsmuster und kann teilweise über ein Online-Portal erfolgen. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und ist in europäische sowie nationale Haushalts- und Beihilferegelungen eingebettet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
4.000.000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft und Handwerk
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Planung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/JTF-Programm NRW
Verwaltet von:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)