Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt bietet einen Zuschuss für innovative Digitalisierungsprojekte, die ganzheitlich im Land wirken und die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ umsetzen. Gefördert werden Organisations-, Prozess- und Produktinnovationen sowie die interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.

Wer wird gefördert

Das Land Sachsen-Anhalt fördert juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die innovative Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ umsetzen. Die Projekte müssen einen ganzheitlichen Effekt im Land Sachsen-Anhalt haben und von besonderem Landesinteresse sein.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Digitalisierungsprojekte, die Innovationen in Organisationen, Prozessen oder Produkten vorantreiben und einen Beitrag zur Digitalstrategie des Landes leisten. Dies umfasst auch die Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug und die Entwicklung von Lösungen, die nachnutzbar sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung für qualifizierte Digitalisierungsprojekte. Die Förderung ist an eine maximale Förderquote und einen Höchstbetrag gebunden, wobei eine Bagatellgrenze für die Projektgesamtkosten besteht.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Projektqualität, der finanziellen Rahmenbedingungen und der Einhaltung von Beihilferegeln. Die Projekte müssen innovativ, nachnutzbar und von relevantem Landesinteresse sein.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und digital bis zum 22. Mai eines Jahres eingereicht werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Vergabe der Mittel basierend auf vordefinierten Bewertungskriterien und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Rechtliche Grundlagen

Die Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“ bildet die primäre rechtliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen. Sie stützt sich auf haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt sowie auf EU-Beihilferecht, insbesondere die De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

120.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

22.05.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte

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