Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Kurse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, die einen Schulabschluss nachholen möchten. Anerkannte Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung können Zuschüsse für die Durchführung dieser Vorbereitungskurse erhalten. Ziel ist es, den Erwerb von Berufsreife, qualifiziertem Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Abitur zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an anerkannte Bildungseinrichtungen, die Kurse zur Vorbereitung auf Schulabschlüsse anbieten. Ziel ist es, Nichtschülerinnen und Nichtschülern den Erwerb von allgemeinbildenden Schulabschlüssen zu ermöglichen und damit ihre Bildungs- und Berufschancen zu verbessern. Die Förderung konzentriert sich auf das Bundesland Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Durchführung von Kursen, die Nichtschülerinnen und Nichtschüler auf verschiedene Schulabschlussprüfungen vorbereiten. Die Förderung deckt dabei spezifische Personalausgaben ab, um die Qualität und Zugänglichkeit dieser Bildungsangebote sicherzustellen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach bestimmten Vergütungssätzen für nebenamtlichen Unterricht richtet. Die Förderung ist an die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden und Beratungen gebunden und erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Bedingungen hinsichtlich der Kursgestaltung, der Qualifikation des Lehrpersonals, der Räumlichkeiten und der Mindestteilnehmerzahlen zu erfüllen. Zudem sind Regelungen zur Finanzierungsweise zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss rechtzeitig vor Kursbeginn bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Das Verfahren umfasst eine vorläufige und eine endgültige Bewilligung, die an die Vorlage eines Verwendungsnachweises gebunden ist.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, die durch eine spätere Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung verlängert wurde. Es ist zudem in übergeordnete Gesetze und Haushaltsordnungen eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Vergütungssätzen für den nebenamtlichen Unterricht. Die Zuwendung für die Einzelstunde darf die dort genannten Vergütungssätze nicht übersteigen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Verwaltet von:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

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