Zuwendungen für Projekte in der Weiterbildung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Bildungsträger, die innovative Ansätze und Formate in der Weiterbildung erproben und verbreiten. Ziel ist die Verbesserung der Qualität von Weiterbildungsangeboten und die Stärkung von Qualifizierungsprojekten in relevanten Themenbereichen. Sichern Sie sich Zuschüsse von bis zu 90% für Ihre Weiterbildungsprojekte.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm in Rheinland-Pfalz richtet sich an Bildungsträger, die Projekte im Bereich der Weiterbildung umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die Qualität, Innovation und Reichweite der Weiterbildung zu verbessern und Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sowie Weiterbildungspersonal zu qualifizieren. Die Förderung ist auf Rheinland-Pfalz begrenzt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine breite Palette von Weiterbildungsprojekten in Rheinland-Pfalz. Schwerpunkte liegen auf Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Inklusion und politische Bildung, um neue Ansätze zu erproben, die Qualität zu verbessern und die Weiterbildungsbeteiligung zu stärken.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Projekte in der Weiterbildung. Die Förderung deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Es gibt keine spezifischen Angaben zur Projektlaufzeit, jedoch wird die maximale Förderhöhe als Prozentsatz der Gesamtausgaben festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Das Förderprogramm setzt bestimmte Bedingungen für die Antragstellung und Projektdurchführung voraus. Dazu gehören die Definition überprüfbarer Projektziele sowie Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit. Projekte von Mitgliedseinrichtungen müssen über ihre Landesorganisationen eingereicht werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier einzureichen. Es gibt eine jährliche Frist zum 1. Oktober des Vorjahres für Projekte, die ab dem 1. Januar des Folgejahres starten sollen. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Ermessen der ADD im Benehmen mit dem zuständigen Ministerium.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Weiterbildungsprojekten in Rheinland-Pfalz basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Die rechtliche Grundlage bilden das Weiterbildungsgesetz und landesspezifische Haushaltsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
01.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Verwaltet von:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)