Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg können einen Zuschuss für den Ausbau und die Weiterentwicklung von sozialpsychiatrischen Diensten erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, die ambulante Vor- und Nachsorge sowie Krisenintervention für psychisch kranke Menschen zu verbessern und niedrigschwellige Zugänge im gemeindenahen Versorgungsnetz zu gewährleisten. Dies trägt maßgeblich zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung auf kommunaler Ebene bei.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele der Gemeindepsychiatrie

Dieses Förderprogramm richtet sich an Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die den Ausbau und die Weiterentwicklung ambulanter Hilfen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen unterstützen. Ziel ist es, niedrigschwellig zugängliche Angebote im gemeindenahen psychiatrischen Versorgungsnetz zu stärken.

Was wird gefördert: Leistungen und Kosten sozialpsychiatrischer Dienste

Das Programm fördert spezifische Leistungen im Bereich der sozialpsychiatrischen Dienste, insbesondere laufende Personal- und Sachausgaben. Es legt klare Abgrenzungen zu nicht förderfähigen Kosten wie Investitionen fest.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Parameter und Dauer

Das Programm stellt Zuschüsse zur Deckung laufender Ausgaben bereit, wobei die Förderhöhe nach einer Festbetragsfinanzierung berechnet wird, die sich an der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadt- oder Landkreises orientiert. Zudem ist eine Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen: Kooperation, Qualität und Finanzierung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller und die von ihnen beauftragten Träger spezifische Kriterien erfüllen, die sowohl die Art der erbrachten Leistungen als auch die Organisationsstruktur und Kooperation innerhalb der Gemeindepsychiatrie betreffen. Finanzielle Eigenbeteiligung und Qualitätsstandards sind hierbei wesentlich.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Das Antragsverfahren erfolgt jährlich über die Stadt- und Landkreise bei den zuständigen Regierungspräsidien. Es sind klare Fristen für Erst- und Folgeanträge sowie spezifische Dokumentationspflichten zu beachten.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung der Förderung

Die Förderung der sozialpsychiatrischen Dienste ist auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums sowie den übergeordneten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg basiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

27.000 € pro 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Social Services, Healthcare

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner:

Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank (L-Bank), Kommunalverband für Jugend und Soziales, Städtetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, Liga der freien Wohlfahrtspflege

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