Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) unterstützt Landwirtinnen und Landwirte in Bayern bei kleineren Investitionen. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden und tiergerechten Landwirtschaft. Es werden Zuschüsse für eine Vielzahl von Maßnahmen, wie Tierwohl-Verbesserungen und den Einsatz umweltschonender Technologien, gewährt.

Wer wird gefördert?

Das Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) richtet sich primär an kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die eine nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft fördern. Antragsberechtigt sind auch Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine Vielzahl kleinerer Investitionen, die auf Tierwohl, Umweltschutz und die Anpassung an spezifische landwirtschaftliche Herausforderungen abzielen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen, technische Anlagen und Spezialmaschinen, während Ersatzinvestitionen und laufende Betriebsausgaben von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Fördersätze variieren je nach Art der Investition zwischen 25 und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei spezifische Höchstgrenzen für das Investitionsvolumen gelten. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei geförderten Bauten 12 Jahre und bei technischen Einrichtungen/Maschinen 5 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe der Fördermittel ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die sowohl persönliche als auch betriebliche Aspekte der Antragsteller sowie die Einhaltung spezifischer Richtlinien betreffen. Dazu gehören Qualifikationsnachweise, Prosperitätsgrenzen, die Einhaltung von EU-Beihilferegeln und bestimmte Ausschlusskriterien für das Investitionsvolumen. Es gelten zudem Regelungen zur Mehrfachförderung und zur Zweckbindung der Investitionen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft muss vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) oder der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Die Entscheidung basiert auf der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinie, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung eines Zahlungsantrags und Erreichen des Zuwendungszwecks.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Sonderprogramms Landwirtschaft (BaySL) bildet die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 1. März 2022. Diese Richtlinie stützt sich auf die Bayerische Haushaltsordnung sowie die EU-Verordnung Nr. 702/2014 und regelt die Fördermittel als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Obst-, Garten-, Weinbau, Sonderkulturen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Verwaltet von:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

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