Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Das Programm "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen" in Thüringen fördert Bildungsvorhaben und Informationsveranstaltungen zur Stärkung der Land- und Forstwirtschaft. Mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten gezielt ausgebaut. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Bildungseinrichtungen.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an Bildungseinrichtungen, die mit ihren Vorhaben die fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren im ländlichen Raum Thüringens steigern möchten. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die nachhaltige Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und zum Wissenstransfer, darunter Berufsbildung, Demonstrationstätigkeiten, Informationsmaßnahmen sowie Betriebsaustausche und -besuche. Die förderfähigen Themen umfassen Aspekte der Land- und Forstwirtschaft, des Umweltschutzes und der ländlichen Entwicklung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme, entweder als Festbetrag pro Teilnehmer und Durchführungstag oder als Anteilsfinanzierung. Die Projektdauer für Betriebsaustausche und -besuche ist begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung der geförderten Vorhaben gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Notwendigkeit qualifizierten Personals, Mindestteilnehmerzahlen und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem sind Transparenzpflichten und Kontrollen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist formgebunden und fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen eines Auswahlverfahrens auf Basis definierter Kriterien.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und wird durch eine Reihe europäischer und thüringischer Gesetzgebungen untermauert.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Der Zuschuss beträgt normalerweise 70%, maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Bildungsvorhaben nach Teil A Nr. 2.1 wird ein Festbetrag von 90 EUR (bzw. 107 EUR) je Teilnehmer und Durchführungstag gewährt.
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen; Betriebsaustausche und -besuche auch außerhalb Thüringens möglich.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Betriebsinhaber und Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, Ernährungswirtschaft, kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Auch Forstbetriebsinhaber mit Waldfläche in Thüringen.
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)