Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)
Das Land Thüringen unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Absatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft. Über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) erhalten Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse Zuschüsse für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, einschließlich spezifischer Förderungen für ökologische Erzeugnisse. Dies umfasst Maßnahmen von der Erfassung bis zur Vermarktung mit einem Fokus auf Ressourceneffizienz und Innovation.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in Thüringen ansässig sind. Es zielt darauf ab, deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Innovationspotenziale zu erschließen, wobei ein besonderer Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschließlich ökologischer Produkte. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für den Neu- und Ausbau von Kapazitäten sowie innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und Modernisierung technischer Einrichtungen. Ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzbeschaffungen und der Erwerb von Grundstücken.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projekt- und Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Unternehmenstyp und Art der Erzeugnisse, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben auf maximal 3 Mio. EUR begrenzt sind. Vorhaben unter 5.000 EUR Zuschussbetrag werden nicht bewilligt.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Begünstigte gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Investitionskonzepts, der Einhaltung von Umweltstandards und der Vertragsgestaltung. Das Programm unterliegt EU-Beihilfevorschriften, Transparenz- und Prüfungsrechten sowie Zweckbindungsfristen für geförderte Wirtschaftsgüter.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Investitionsförderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach einem Auswahlverfahren basierend auf festgelegten Kriterien. Ein Informationsgespräch vorab wird empfohlen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)“ basiert auf einer Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und wird durch verschiedene EU-Verordnungen und nationale Gesetze untermauert, darunter solche für ländliche Entwicklung und Agrarmarktstruktur.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zur Investitionsförderung im Rahmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
3.000.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Sonstige
Begünstigte:
Landwirtschaft, Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Ökoerzeugnisse
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Zusätzliche Partner:
Operationelle Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP)
Website: