Fonds für Barrierefreiheit
Der Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein unterstützt investive und nichtinvestive Vorhaben zur Schaffung von Barrierefreiheit und zur Förderung der Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Er bietet Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, digitale Lösungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Wer wird gefördert
Der Fonds für Barrierefreiheit richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Schleswig-Holstein, darunter juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kommunen, Personengesellschaften sowie spezifische Praxen und MVZ. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen und Menschen mit und ohne Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen ermöglichen.
Was wird gefördert
Der Fonds für Barrierefreiheit unterstützt eine Vielzahl von Projekten, die auf die Schaffung von Barrierefreiheit und Inklusion abzielen. Dies umfasst investive Baumaßnahmen, Vorhaben zur digitalen Barrierefreiheit sowie nichtinvestive Projekte zur Bewusstseinsbildung. Die Förderung zielt darauf ab, physische und digitale Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe in Schleswig-Holstein zu ermöglichen.
Art und Umfang der Förderung
Der Fonds für Barrierefreiheit gewährt Zuschüsse für Projekte zur Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein, wobei die maximale Förderhöhe je nach Art des Vorhabens variiert. Antragsteller müssen einen Eigenanteil leisten, der ebenfalls je nach Projektart unterschiedlich hoch ist. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung aus dem Fonds für Barrierefreiheit ist an spezifische Bedingungen und Anforderungen geknüpft, die von der gemeinsamen Entwicklung von Vorhaben durch Menschen mit und ohne Behinderung bis hin zur Einhaltung baurechtlicher und digitaler Standards reichen. Die Einhaltung der De-minimis-Verordnung ist für Unternehmen relevant, und es gibt klare Regelungen bezüglich der Gesamtfinanzierung und der Verwendung der Mittel.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Fonds für Barrierefreiheit erfolgt über ein Online-Portal oder schriftlich/per E-Mail an die Staatskanzlei. Es gibt unterschiedliche Antragsfristen je nach Art des Vorhabens. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei Stellungnahmen von Experten und ein Ausschuss auf Staatssekretärsebene in die Entscheidung einbezogen werden. Ein detaillierter Verwendungsnachweis ist nach Abschluss des Vorhabens einzureichen.
Rechtsgrundlage
Der Fonds für Barrierefreiheit wird durch eine spezifische Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein geregelt, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel hat. Diese Richtlinie ist die primäre Rechtsgrundlage für die Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion im Land. Die Umsetzung erfolgt unter Einhaltung der Landeshaushaltsordnung und des Landesverwaltungsgesetzes.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
01.04.2026, 01.05.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Bauwesen und Baustoffe, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Zusätzliche Partner:
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen (LB)