Forstwirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Das Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Forstwirtschaft. Es unterstützt insbesondere den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen. Dies soll die nachhaltige Entwicklung und Resilienz der Wälder in Deutschland fördern.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank richtet sich an Akteure der Forstwirtschaft in Deutschland. Es unterstützt Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften und Pächter von Waldflächen bei Investitionen zur Stärkung und Anpassung der Forstwirtschaft an den Klimawandel sowie zur Bewältigung von Schadereignissen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Investitionen und betrieblichen Ausgaben in der Forstwirtschaft. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung von Schäden. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen, die bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken können. Die Höhe der Darlehen ist pro Kreditnehmer und Jahr auf 10 Millionen Euro begrenzt. Das Programm ist langfristig bis Ende 2030 angelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung der De-minimis-Verordnung, mögliche Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln und Nachweispflichten zur Mittelverwendung.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für die zinsgünstigen Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank erfolgt nicht direkt, sondern über die Hausbank des Antragstellers. Dies gilt sowohl für klassische Darlehen als auch für Refinanzierungen von Leasingverträgen, wobei im letzteren Fall auch die Leasinggesellschaft als Einreichungsstelle fungieren kann. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, begleitet von einer De-minimis-Beihilfeerklärung.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Es unterliegt zudem den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere der De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Finanzinstrumente

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Verwaltet von:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Zusätzliche Partner:

Hausbank

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