Forstwirtschaft
Das Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Forstwirtschaft. Es unterstützt insbesondere den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen. Dies soll die nachhaltige Entwicklung und Resilienz der Wälder in Deutschland fördern.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank richtet sich an Akteure der Forstwirtschaft in Deutschland. Es unterstützt Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften und Pächter von Waldflächen bei Investitionen zur Stärkung und Anpassung der Forstwirtschaft an den Klimawandel sowie zur Bewältigung von Schadereignissen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Investitionen und betrieblichen Ausgaben in der Forstwirtschaft. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung von Schäden. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen, die bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken können. Die Höhe der Darlehen ist pro Kreditnehmer und Jahr auf 10 Millionen Euro begrenzt. Das Programm ist langfristig bis Ende 2030 angelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung der De-minimis-Verordnung, mögliche Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln und Nachweispflichten zur Mittelverwendung.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die zinsgünstigen Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank erfolgt nicht direkt, sondern über die Hausbank des Antragstellers. Dies gilt sowohl für klassische Darlehen als auch für Refinanzierungen von Leasingverträgen, wobei im letzteren Fall auch die Leasinggesellschaft als Einreichungsstelle fungieren kann. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, begleitet von einer De-minimis-Beihilfeerklärung.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Es unterliegt zudem den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere der De-minimis-Verordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Finanzinstrumente
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Zusätzliche Partner:
Hausbank
Website: