Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt ausreisepflichtige und ausreisewillige Ausländerinnen und Ausländer durch Zuwendungen zur freiwilligen Rückkehr. Das Programm gewährt Zuschüsse für Reisebeihilfen, medizinische Versorgung und eine Starthilfe zur Überbrückung der ersten Phase nach der Ankunft. Es zielt darauf ab, eine humane Rückkehr zu ermöglichen und öffentliche Soziallasten zu reduzieren.
Wer wird gefördert
Das Programm zur freiwilligen Rückkehr mit Reisebeihilfe unterstützt ausreisepflichtige und ausreisewillige Ausländerinnen und Ausländer, die in der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde stehen. Ziel ist es, eine humane und würdevolle Rückreise in das Heimatland oder den aufnahmeverpflichteten Staat zu ermöglichen und die Anzahl freiwilliger Ausreisen zu erhöhen.
Geografische Abdeckung
Die Förderung richtet sich an Personen, deren zuständige Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein liegt, und ermöglicht die Rückreise in jeden aufnahmeverpflichteten Staat, einschließlich anderer EU-Mitgliedstaaten.
Zielsetzung
Die Richtlinie verfolgt das primäre Ziel, die freiwillige Ausreise als vorrangige Form der Aufenthaltsbeendigung zu stärken und die Anzahl sowie den Anteil freiwilliger Ausreisen zu erhöhen. Darüber hinaus soll eine humane Rückkehr in Würde ermöglicht und öffentliche Soziallasten verringert werden.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 500 € für Einzelreisende, zusätzlich 300 € Starthilfe; bis zu 150 € pro weiterem Familienmitglied, maximal 1.500 € pro Familie.
Offen bis:
31.03.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Verwaltet von:
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF)