Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihr Herkunftsland oder Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat (Förderrichtlinie Hessen)
Das Land Hessen bietet Drittstaatsangehörigen finanzielle Unterstützung für die freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland oder die Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat. Dieses Programm zielt darauf ab, eine selbstbestimmte und würdevolle Rückreise zu ermöglichen, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Länderprogrammen wie REAG/GARP.
Wer wird gefördert
Das Land Hessen fördert Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Hessen haben und freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat außerhalb der EU zurückkehren möchten. Ziel ist es, eine selbstbestimmte und würdevolle Ausreise sowie eine nachhaltige Reintegration zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Asylbewerber, ausreisepflichtige Personen und jene mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln sowie deren Familienangehörige.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst finanzielle Unterstützungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der freiwilligen, dauerhaften Rückkehr in das Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat stehen. Dies beinhaltet sowohl die Deckung von Reisekosten als auch Maßnahmen zur Reintegration und zum Aufbau einer Existenz im Zielland.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art der Maßnahme und dem Herkunftsland richtet. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Familienstand und spezifischem Bedarf. Es handelt sich um eine einmalige Unterstützung, die darauf abzielt, die notwendigen Kosten für die Ausreise und Reintegration zu decken.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte persönliche und verfahrenstechnische Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Nachweis der Mittellosigkeit, der Verzicht auf bestimmte Rechtsstellungen und die Verpflichtung zur dauerhaften Ausreise. Zudem sind Mitteilungspflichten und Regelungen zur Rückforderung gewährter Leistungen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist klar strukturiert und ermöglicht eine Antragstellung bei verschiedenen Behörden in Hessen. Es umfasst die Erstellung eines Förderplans, die Entscheidung durch die Regierungspräsidien und spezifische Nachweispflichten zur Verwendung der Mittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen. Sie ist Teil der hessischen Migrationspolitik und ergänzt bestehende Bundes- und Länderprogramme. Die Richtlinie trat mit ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft und unterliegt einer regelmäßigen Evaluation.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 6.000 € pro Familie (zusätzlich bis zu 2.000 € für medizinischen Bedarf)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Verwaltet von:
Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel
Zusätzliche Partner:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kommunale Ausländer- und Sozialbehörden
Website: