Rückkehrberatung und Reintegration

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt staatliche und nichtstaatliche Organisationen bei der Planung und Durchführung von Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer. Ziel ist es, die freiwillige Rückkehr nachhaltig zu gestalten und die Wiedereingliederung in den Herkunftsländern zu stärken. Dieses Programm bietet Zuschüsse für Projekte, die sowohl individuelle Begleitung als auch strukturelle Maßnahmen umfassen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm in Schleswig-Holstein richtet sich an staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die im Bereich der Rückkehrberatung und Reintegration tätig sind. Es unterstützt Vorhaben, die hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchgeführt werden und deren Adressaten dort wohnen oder ihren Sitz haben, um die freiwillige Rückkehr ausreisewilliger und ausreisepflichtiger Personen zu ermöglichen und eine nachhaltige Reintegration in den Herkunftsländern zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die sich auf die freiwillige Rückkehrberatung und Reintegrationsmaßnahmen konzentrieren, um ausreisewillige und ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein zu unterstützen. Dies umfasst sowohl individuelle Beratung als auch vorbereitende Maßnahmen und Qualifizierungen für den beruflichen Wiedereinstieg.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse für Projekte zur Rückkehrberatung und Reintegration. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Kalenderjahr.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die hauptsächliche Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein, die Umsetzung eines Controllings und die Einhaltung spezifischer Personalvorgaben. Zudem sind haushaltsrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich und per E-Mail bis zum 1. Dezember des Vorjahres beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einzureichen. Dabei ist ein spezifisches Antragsformular zu verwenden. Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in der Regel quartalsweise.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der landesweiten Vernetzung der Rückkehrberatung und der Reintegration, die zuletzt im Oktober 2021 geändert wurde. Diese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen und Ziele des Programms fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany), Herkunftsländer

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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