Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen
Das Land Niedersachsen unterstützt geflüchtete Personen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren oder in ein aufnahmebereites Drittland weiterwandern möchten. Das Programm bietet finanzielle Hilfen für Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen und Starthilfen, um die soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung zu erleichtern. Es ergänzt bundesweite Programme wie REAG/GARP durch zusätzliche individuelle Landesförderungen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Personen, die für das Programm "Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen" in Niedersachsen förderberechtigt sind. Es werden die verschiedenen Rechtsstati dargelegt, die zur Unterstützung qualifizieren, sowie der geografische Geltungsbereich des Programms innerhalb Niedersachsens präzisiert. Das übergeordnete Ziel ist die Erleichterung der freiwilligen Rückkehr oder Weiterwanderung mit einem Fokus auf nachhaltige Reintegration.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Arten von Unterstützung im Rahmen des Programms "Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen" finanziert werden, darunter Reise-, Transport- und Starthilfen sowie medizinisch bedingte Zusatzkosten.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Kapitel erläutert die Art der finanziellen Unterstützung, die im Rahmen des Programms "Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen" gewährt wird. Es handelt sich hauptsächlich um Zuschüsse zur Deckung von Reisekosten, Starthilfen und individuellen Unterstützungsleistungen, deren Höhe je nach Vorhaben und Herkunftsland variiert.
Bedingungen und Anforderungen
Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Bedingungen und Voraussetzungen für Antragsteller, um eine Förderung im Rahmen des Programms "Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen" zu erhalten. Dazu gehören Anforderungen an die Mittellosigkeit, die Erklärung der freiwilligen Ausreise und die einmalige Inanspruchnahme der Hilfen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Antragsprozess für die Förderung der freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung aus Niedersachsen. Es werden die Einreichungswege, die Zuständigkeiten und die Zugänglichkeit von Antragsformularen und Informationsmaterial erläutert.
Rechtsgrundlage
Dieses Kapitel legt die rechtlichen Grundlagen und maßgeblichen Dokumente dar, die das Programm "Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen" in Niedersachsen legitimieren und dessen Umsetzung regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 6.000 EUR pro Familie (Individualhilfen)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Geflüchtete Personen, Drittstaatsangehörige, Asylbewerber
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Verwaltet von:
Internationale Organisation für Migration (IOM), Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Zusätzliche Partner:
Wohlfahrtsverbände, Fachberatungsstellen, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), Raphaelswerk, Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e.V., Micado Migration gemn. GmbH